Die BaFin hat die Überschussverordnung (ÜbschV) geändert und den Entwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund ist, dass das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 23. Oktober 2012 neue Vorgaben für die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen mit sich brachte. Es wurde unter anderem ein eigener Zuführungssatz zur erfolgsabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung für die geförderte Pflegevorsorge eingeführt, der im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankert wurde. Aufgrund dessen muss die ÜbschV entsprechend angepasst werden. Um den unterschiedlichen Rechnungszinsen im Bestand zu begegnen, wurden darüber hinaus die Regelungen für die Zuteilung der Zinsüberschüsse konkretisiert. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 26. September 2014 entgegen.
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