Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) hat am 15. Juli 2015 Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (Guidelines on Product Oversight and Governance Arrangements – EBA–POG–GL, EBA/GL/2015/18) erlassen. Die EBA–POG–GL enthalten Regelungen für die Überwachung und Governance von Bankprodukten (insbesondere (Immobiliar-) Verbraucherdarlehensverträge, Einlagenprodukte und Zahlungsdienste) und richten sich an Produkthersteller und -vertreiber.
Zunächst wurden die EBA–POG–GL nicht in die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernommen, da Zweifel an einer ausreichenden Grundlage im europäischen Recht bestanden. Im vom französischen Conseil d´ État angestrengten Vorabentscheidungsverfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 15. Juli 2021 allerdings die Gültigkeit der EBA–POG–GL klargestellt (C-911/19).
Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils und der damit einhergehenden Neubewertung der Rechtsgrundlagen im nationalen Recht setzt die BaFin die EBA–POG–GL nunmehr in einem Rundschreiben um. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 28. Februar 2023 unter Konsultation-02-23@bafin.de entgegen.
Kommentar hinterlassen