UKB Denkmal AG
Leipzig
Amtsgericht Leipzig, HRB 23345
Geschäftsanschrift: Schildower Straße 17, 13467 Berlin
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie hiermit ein zu unserer außerordentlichen Hauptversammlung
am 15. April 2021, 11:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen des Notariats Carsten Brekenfeld, Schellenberg Unternehmeranwälte, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin.
I.
Tagesordnung
1. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 AktG und § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit Herr Dr. Gunnar George, Frau Anett Grimm und Frau Caroline Grimm an. Alle drei Mitglieder haben ihre Mitgliedschaft mit Wirkung zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. April 2021 niedergelegt. Frau Anett Grimm und Frau Caroline Grimm sollen durch die Hauptversammlung erneut zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt werden. Als Nachfolger von Herrn Dr. Gunnar George soll Herr Thomas Wrank soll durch die Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. April 2021 und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Änderungen der §§ 3, 7, 8, 9, 11 und 12 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
|
II.
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
1. |
Nachweis der Aktionärsstellung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung, insbesondere des Antrags- und Stimmrechts, müssen Aktionäre dem Versammlungsleiter ihre Aktionärsstellung im Zeitpunkt der Hauptversammlung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (im Original oder in Abschrift), aus denen sich die Aktionärsstellung ergibt, nachweisen. Das gilt nicht, soweit die den Nachweis erbringenden Unterlagen der Gesellschaft vorliegen bzw. bekannt sind. |
2. |
Mehrere Berechtigte (§ 69 Absatz 1 AktG) Stehen Aktien mehreren Berechtigten zu, so können sie die Rechte aus den Aktien gemäß § 69 Absatz 1 nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben. In diesem Fall ist dem Versammlungsleiter – unbeschadet eines etwaigen Nachweiserfordernisses nach Maßgabe von Ziffer 1. – auch die Bestellung zum gemeinschaftlichen Vertreter durch Vorlage geeigneter Unterlagen (im Original oder in Abschrift) nachzuweisen. |
3. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft und rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) DS-GVO i. V. m. §§ 118 ff. AktG. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. Das gilt insbesondere für das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG). Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. |
Berlin, im März 2021
UKB Denkmal AG
– Der Vorstand –
Kommentar hinterlassen