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Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Die Verlängerung des Kriegsrechts durch das ukrainische Parlament bis Mitte November hat zur Folge, dass die geplante Parlamentswahl in der Ukraine nicht wie vorgesehen Ende Oktober stattfinden kann. Das geltende Kriegsrecht verbietet die Abhaltung von Wahlen, wie der oppositionelle Parlamentsabgeordnete Olexij Hontscharenko heute auf Telegram mitteilte.

Die Oberste Rada hatte zuvor das Kriegsrecht um 90 Tage verlängert, was auch Auswirkungen auf den regulären Wahltermin hatte. Die Verfassung schreibt eine Parlamentswahl für den letzten Oktober-Sonntag im fünften Amtsjahr des Parlaments vor, was dieses Jahr auf den 29. Oktober fallen würde. Es war jedoch bereits erwartet worden, dass dieser Wahltermin aufgrund der aktuellen Situation nicht eingehalten werden kann.

Auch die Präsidentenwahl, die gemäß Verfassung für den 31. März 2024 vorgesehen ist, könnte durch den andauernden Krieg verschoben werden. Regierungsvertreter haben betont, dass alle nicht abgehaltenen Wahlen innerhalb von 90 Tagen nach der Aufhebung des Kriegsrechts nachgeholt werden sollen.

Der Einmarsch Russlands in die Ukraine vor über 17 Monaten führte zur Verhängung des Kriegsrechts durch das Parlament. Die politische Situation bleibt somit weiterhin angespannt und wirft Fragen über die Durchführung von Wahlen in absehbarer Zeit auf.

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