Morgen werden die EU-Innenministerinnen und -Minister in Brüssel über einen Vorschlag der EU-Kommission beraten, der darauf abzielt, ukrainischen Kriegsflüchtlingen bis mindestens März 2025 einen besonderen, temporären Schutzstatus zu gewährleisten. Dieser Vorschlag, der heute auf Botschafterebene erwartungsgemäß Zustimmung finden dürfte, zielt darauf ab, den schutzsuchenden Ukrainern, die infolge der militärischen Auseinandersetzungen in ihrem Heimatland fliehen mussten, weiterhin ein sicheres und stabiles Umfeld innerhalb der Europäischen Union zu bieten.
Mit dieser beabsichtigten Verlängerung des temporären Schutzstatus erhalten mehr als vier Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich momentan in verschiedenen EU-Ländern aufhalten, eine gewisse Planungssicherheit und Lebensstabilität. Allein in Deutschland haben etwa eine Million Menschen aus der Ukraine Schutz und Zuflucht gefunden, seit das Land Opfer militärischer Aggressionen durch Russland wurde.
Dieser spezielle Schutzstatus wurde erstmalig von den EU-Staaten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine aktiviert und implementiert. Dieser erlaubt es den Flüchtlingen, die vor den Wirren und dem Leid des Krieges geflohen sind, einen relativ schnellen und unbürokratischen Zugang zu einem offiziellen Aufenthaltstitel zu erhalten, ohne ein herkömmliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Dieser Status bringt nicht nur eine Aufenthaltsgenehmigung mit sich, sondern ermöglicht den Betroffenen auch, rechtmäßige Beschäftigungen aufzunehmen.
Darüber hinaus können die ukrainischen Flüchtlingskinder ohne bürokratische Hürden die Schulen in den jeweiligen Gastländern besuchen, während die Erwachsenen krankenversichert sind und somit Zugang zu notwendigen medizinischen Dienstleistungen haben. Dieser temporäre Schutz, der als Reaktion auf die Notlage der ukrainischen Flüchtlinge eingeführt wurde, war ursprünglich bis Anfang März 2024 vorgesehen und soll nun, wenn die Zustimmung erfolgt, um ein weiteres Jahr verlängert werden
Kommentar hinterlassen