Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Ukrainische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) visumfrei in die EU und damit auch nach Deutschland einreisen, wenn sie einen biometrischen Reisepass besitzen. Haben Sie keinen biometrischen Reisepass, brauchen Sie ein Schengen-Visum, um nach Deutschland einzureisen. Das gilt auch für Menschen aus anderen Staaten, die in der Ukraine einen Wohnsitz haben – etwa Studierende aus Drittländern.
Das Schengen-Visum können Sie in den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragen. Es gilt zunächst für 90 Tage und muss anschließend verlängert werden. Stellen Sie hierzu einen Antrag auf Verlängerung Ihres Schengenvisums aus humanitären Gründen.
Aktuelle Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.
Die Europäische Union hat sich auf ein vereinfachtes Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine verständigt. Damit müssen ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion durch Russland aus der Ukraine vertrieben worden sind, kein Asylverfahren durchlaufen. Sie können stattdessen einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde im Aufenthaltsort stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies gilt auch für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.
Weitere wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in ukrainischer Sprache finden Sie auf Українa. Zu weiteren Beratungsangeboten über Flucht und Migration informieren Sie sich am besten bei den lokalen Behörden.
Mobilität: Bus und Bahn für geflüchtete Ukrainer:innen derzeit kostenlos
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Fernzügen (IC, EC und ICE) und Nahverkehrszügen (z.B. RB, RE) der Deutschen Bahn. Zudem gibt es auch andere Anbieter im Fernverkehr wie Flixtrain, ÖBB oder Thalys International. In den Bundesländern und Kommunen gibt es darüber hinaus regionale Nahverkehrszüge anderer Anbieter und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Städten (z.B. in Berlin: U-Bahn, S-Bahn, Tram).
Seit dem 3. März 2022 benötigen Ukraine-Flüchtende, die aus Polen, Tschechien, Österreich mit einem Zug nach Deutschland einreisen, keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn erleichtert Ihnen anschließend auch die Weiterreise in Deutschland mit dem kostenlosen Ticket „helpukraine“. Sie können dieses Ticket in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen in Deutschland erhalten. Es gilt für Fahrten im Fern- und Nahverkehr. Sie können damit kostenfrei zu jedem Zielbahnhof fahren.
Zudem können Ukrainer:innen, die aufgrund des Krieges aus ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen. Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges Ausweisdokument.
Sie haben Fragen dazu? Auf der Website der Deutschen Bahn bekommen Sie Informationen auch in ukrainischer Sprache.
Unterkunft und Registrierung
Wenn Sie die Möglichkeit haben, in Deutschland bei Freunden oder Verwandten unterzukommen, gilt: Da Sie sich als ukrainische:r Staatsbürger:in mit biometrischem Reisepass oder mit Schengen-Visum legal in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich innerhalb der ersten 90 Tage, gerechnet ab Ihrem Erstaufenthalt in der EU, nicht registrieren.
Brauchen Sie Unterstützung – etwa eine Unterkunft oder Versorgung, wenden Sie sich bitte an Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankunftszentren. Dort registrieren Sie sich und bekommen eine Erstversorgung, Hygieneartikel und drei Mahlzeiten am Tag. In den nächsten Tagen nach Ihrer Ankunft bekommen Sie Informationen darüber, wie das Verfahren abläuft, um einen Aufenthaltstitel gewährt zu bekommen.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, bei Privatpersonen unterzukommen. Hierfür können Sie noch vor Ihrer Einreise eine Anfrage stellen. Das geht zum Beispiel auf dieser Website.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann eine Bescheinigung, wie z.B. einen Ankunftsnachweis oder eine Anlaufbescheinigung, bekommen, wenn Sie sich in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde registriert haben. Diese Bescheinigung können Sie bei zuständigen Leistungsbehörden vorlegen und dann Sozialhilfe und medizinische Versorgung bekommen.
Telefonie- und Internettarife
In Deutschland gibt es mehrere Mobilfunkbetreiber, die Tarife mit oder ohne Vertrag anbieten. Viele Handyverträge laufen über mindestens zwei Jahre. Empfehlenswert sind Prepaid-Tarife ohne Vertragsbindung, die zum Teil auch eine Allnet- bzw. Daten-Flatrate enthalten. Falls Sie sich für einen Handyvertrag entscheiden, vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auf Laufzeiten sowie inbegriffene Leistungen wie Tarife, Datenvolumen oder Auslandsflatrates.
Die Telefondienstanbieter Deutsche Telekom, Vodafone und O2 (Telefonica) sowie deren Partnermarken (darunter Congstar von Telekom, sowie die Prepaid-Marken Aldi Talk, Penny Mobil oder ja!mobil) bieten aktuell kostenlose Telefonate und SMS aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz in die Ukraine an. Auch Roaming in der Ukraine wird kostenfrei. Nach Angaben der Anbieter sind Anrufe, SMS und MMS in die Ukraine bis mindestens 31. März 2022 kostenlos möglich.
Kostenlose SIM-Karten
In Deutschland stellt die Telekom in Koordination mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlose SIM-Karten mit unbegrenztem Datenvolumen und unlimitierter Telefonie zur Verfügung. Aus der Ukraine geflüchtete Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren bekommen die kostenlose SIM-Karte über offizielle Hilfsorganisationen oder in den Telekom-Shops.
Geldtransfer von der und in die Ukraine
Wenn Sie von Deutschland aus Geld in die Ukraine überweisen wollen, haben Sie die Möglichkeiten einer Auslandsüberweisung bei einer Bank oder eines Geldtransfers über verschiedene Anbieter.
Bei einer Auslandsüberweisung müssen Sie bei der Bank ein spezielles Formular ausfüllen. Bei Überweisungen in Nicht-EU-Länder können Gebühren anfallen, die sowohl von der Bank des Empfängers als auch von der Bank in Deutschland erhoben werden. Auf dem Formular können Sie festlegen, ob Sie alle Kosten übernehmen, die Kosten zwischen Ihnen und dem:der Empfänger:in geteilt werden oder dieser die Kosten komplett übernehmen soll. Die Ausführung ist nur in den aufgeführten Währungen möglich.
Für Auslandsaufträge gelten gesonderte Konditionen, die Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank entnehmen können. Erkundigen Sie sich vorab auch wegen eventueller aktueller Sonderkonditionen für Überweisungen in die Ukraine.
Gut zu wissen: Die Gebühren für Auslandsüberweisungen in die Ukraine können bis zu zehn Prozent der Überweisungssumme betragen. Transferieren Sie zum Beispiel 1000 Euro, müssen Sie mit Gebühren von bis zu 100 Euro pro Überweisung rechnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind deshalb Geldtransferanbieter (z.B. Western Union, Moneygram, Wise) eine kostengünstigere Alternative. Sie zahlen in Deutschland einen Betrag in Euro ein und Ihr:e Empfänger:in kann sich den Geldtransfer je nach Verfügbarkeit und Service schon nach wenigen Minuten an einem beliebigen Standort des jeweiligen Anbieters in der Ukraine in Hryvnia (UAH) auszahlen lassen.
Für den Transfer müssen oft keine Gebühren gezahlt werden, denn eine Einnahmequelle solcher Anbieter ist der Währungsumtausch. Vergleichen Sie deshalb bei der Wahl eines Geldtransferanbieters sowohl die Transfergebühren als auch die Wechselkurse. Gebühren, Wechselkurse und Steuern können abhängig von Anbieter, Vertriebskanal und -standort variieren und ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Dies sind einige Geldtransferanbieter:
Sie können Gebühren und Wechselkurse der jeweiligen Anbieter auch vorab über Vergleichsportale vergleichen:
Bevor Sie eine Auslandsüberweisung oder einen Geldtransfer in die Ukraine tätigen, sollten Sie sich über die aktuelle Lage vor Ort erkundigen. Denn aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist es für die Banken auch außerhalb der Kampfzonen schwierig, ihren normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei Überweisungen kommen. Zudem können ukrainische Banken aufgrund von Devisenmangel oft nur Auszahlungen in Hryvnia (UAH) vornehmen, die wegen Bargeldmangel auch limitiert sein können.
Kontoeröffnung in Deutschland
Ein Konto ist wichtig, um am Gesellschaftsleben teilzuhaben. Zum Beispiel, um Rechnungen zu bezahlen, denn viele Dinge werden in Deutschland über das Konto bezahlt, darunter Miete, Strom oder Gas. Aber auch um Geld zu bekommen, wie etwa Lohn, Gehalt oder Sozialhilfe, und um es sicher aufzubewahren, empfehlen wir, ein Konto zu eröffnen.
Jede Bank muss Ihnen ein Konto anbieten. Das nennt sich Basiskonto. Die Bank selbst können Sie frei wählen. Sie sollten bei der Wahl unter anderem darauf achten, wo Sie Geld kostenlos abheben können und wie hoch die Gebühren für die Kontoführung sind.
Hilfreich bei der Kontoeröffnung kann ein Dolmetscher sein, wenn Sie nicht so gut Deutsch oder Englisch sprechen. Es ist besser nachzufragen, wenn Sie etwas nicht richtig verstanden haben.
Beratung zu verbraucherrechtlichen Themen: Die Verbraucherzentralen helfen
Falls Sie Fragen rund um verbraucherrechtliche Themen haben, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Sie ist eine unabhängige Organisation (NGO), die sich für Verbraucher:innen einsetzt und Ihnen bei Problemen mit Unternehmen hilft.
Bei diesen Themen können wir Sie unterstützen:
- Telefonverträge und Handytarife,
- Internetbestellungen, zum Beispiel wenn Sie mit dem Produkt unzufrieden sind,
- Rechnungen, die Sie bekommen haben, obwohl Sie nichts bestellt haben,
- Verträge mit einem Energieversorger, zum Beispiel dem Stromanbieter,
- Bankkonten in Deutschland und Überweisungen ins Ausland,
- Versicherungen, die Sie in Deutschland benötigen.
- Beratung bei Fragen zum Rundfunkbeitrag, zur Befreiung oder Ermäßigung: Kostenlos in den Verbraucherzentralen Schleswig Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Berlin und Brandenburg
Die Verbraucherzentrale gibt es in Deutschland in jedem Bundesland.
Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auch auf dieser Website der Bundesregierung.
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