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Ultima Ratio Homberg GmbH & Co. KG-keine gute Bilanz Herr Schepers

geralt (CC0), Pixabay
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Ultima Ratio Homberg GmbH & Co. KG

Monschau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Finanzamt: Berlin für Körperschaften II

Steuer-Nr.: 37 038 45769

Handelsregisternummer: 9124

Registergericht: Aachen

Bilanz 31.12.2019

Aktiva in EUR

A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 2.922.977,45
Summe II. Sachanlagen 2.922.977,45
Summe A. Anlagevermögen 2.922.977,45
B. Umlaufvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
4. sonstige Vermögensgegenstände 0,00
Summe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00
IV. Kassenbestand, Guthaben b. Kreditinstituten, Postgiro 109.977,63
Summe B. Umlaufvermögen 109.977,63
Summe Aktiva 3.032.955,08

Passiva in EUR

A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital
Summe I. Kapital 200.000,00
IV. Gewinn- und Verlustvortrag -7.748,45
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -3.630,78
Summe A. Eigenkapital 188.620,77
D. Verbindlichkeiten
8. sonstige Verbindlichkeiten 2.844.334,31
Summe D. Verbindlichkeiten 2.844.334,31
Summe Passiva 3.032.955,08

Gewinn- und Verlustrechnung in EUR 31.12.2019

Ergebnis nach Steuern
Sonstige betriebl. Aufwendungen
verschiedene betriebliche Kosten -3.630,78
Summe Sonstige betriebl. Aufwendungen -3.630,78
Summe Ergebnis nach Steuern -3.630,78
Jahresfehlbetrag 3.630,78

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft nach HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst.

In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) –

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.

Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anlagegegenstände wurden planmäßig linear bzw. degressiv abgeschrieben.

Die Vorräte wurden in der Regel mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit in den Forderungen Fremdwährungsforderungen enthalten sind, sind diese mit dem Stichtagskurs bewertet. Auf die Anpassung auf den Stichtagskurs wird bei Kurssicherung durch ein Devisentermingeschäft verzichtet.

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden entsprechend § 253 ABS. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börse- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz weggefallen sind, wurden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen vorgenommen.

Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind nur für wesentliche Posten gebildet worden.

Die Steuer- und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst.

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei der Bewertung folgender Vermögensgegenstände wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen:

Monschau im Januar 2020

Schepers, Geschäftsführer

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