1. Schuldner(in) | Ultra Sonic Holding AG in Liquidation, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern |
2. Konkurseröffnung | 27.03.2018 08:00:00 |
3. Verfahren | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation. |
4. Eingabefrist | 30. April 2018 Forderungseingaben haben bei den Konkursliquidatoren zu erfolgen.Konkursgläubiger, die Forderungen bereits im Liquidationsverfahren eingegeben haben, müssen ihre eingegebenen Forderungen nicht nochmals im Konkursverfahren eingeben. |
5. Herausgabe- und Meldepflicht | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei den Konkursliquidatoren zu melden und ihnen die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
6. Herausgabeansprüche | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist den Konkursliquidatoren unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
7. Konkursliquidator(in) | Dr. Daniel Hunkeler und RA Georg Johann Wohl, Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich |
8. Konkursort | Luzern |
9. Hinweis | Eine Berücksichtigung von Forderungen aufgrund der Bücher kann nicht gewährleistet werden. Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatoren: Dr. Daniel Hunkeler und RA Georg Johann Wohl, Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich, Tel.: +41 (0) 44 218 77 77.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
Kommentar hinterlassen