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Umgang mit TikTok

antonbe (CC0), Pixabay
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Sicherer Umgang mit TikTok und Co.

Neue Apps wie TikTok machen Spaß, bergen aber auch Gefahren. Das Bundeskriminalamt gibt Tipps für einen sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken.

Soziale Netzwerke erfreuen sich gerade in Zeiten wie diesen großer Beliebtheit. Nicht nur der Austausch mit Freunden und Familie, sondern auch das Inszenieren gehört auf einer Plattform wie TikTok dazu. Doch gerade hier lauern viele Gefahren, über die Kinder und Jugendliche aufgeklärt werden müssen.

TikTok
Mit der TikTok-App lassen sich bis zu fünf Minuten lange Videos aufnehmen, bearbeiten und mit Musik hinterlegen. Anschließend werden die Videos mit Hashtags versehen, hochgeladen und geteilt.

Herzen zeigen, wie schon bei Instagram, die Beliebtheit der Beiträge. Die Handhabung ist kinderleicht und die App bei Jugendlichen sehr beliebt. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten darf die App ab 13 Jahren genutzt werden. Aufgrund der Beliebtheit bei Kindern und Jugendlichen, muss auch auf Gefahren hingewiesen werden. Wie auch bei anderen sozialen Medien gilt zu beachten, dass sich Inhalte, die einmal öffentlich geteilt werden, blitzschnell verbreiten können.

Die Gesetze des Strafrechts und Urheberrechts sind im virtuellen Raum genauso wirksam wie in der analogen Welt.

Urheberrechtsverletzungen
Fotos, Videos, Musikstücke und dergleichen sind im Internet frei abrufbar. Das bedeutet aber nicht, dass man diese beliebig verwenden kann: Jede Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberechtsverletzung. Darunter fallen das Hochladen auf frei zugänglichen Webseiten, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat oder auch das Hochladen in sozialen Netzwerken.

Veröffentlichen und Verschicken von Fotos oder Videos
Fotos, Videos oder Texte, die einem selbst oder anderen unangenehm sein könnten, haben im Netz nichts verloren. Wenn Inhalte einmal im Internet sind, ist es fast unmöglich, sie wieder zu entfernen.

Das Veröffentlichen oder Verschicken von Fotos oder Videos, die anderen Personen schaden, ist gesetzlich nicht erlaubt. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Zur Sicherheit sollte vor dem Posten das Einverständnis der abgebildeten Personen eingeholt werden.

Stellt man fest, dass sich nachteilige Fotos oder Videos von einem selbst auf einer Plattform befinden, sollte man die Person, die die Aufnahme veröffentlicht hat, kontaktieren oder den Seitenbetreiber um Löschung bitten. Wird es nicht entfernt, können Stellen wie Saferinternet.at weiterhelfen.

Präventionstipps
• Kinder und Jugendliche sollten darauf vorbereitet werden, dass der Gesprächspartner im Internet oft nicht der ist, für den er sich ausgibt. Erklären Sie ihnen, dass sie diesen Umstand in Chaträumen und in sozialen Netzwerken stets bedenken sollten. Niemand weiß, wer sich hinter den Benutzernahmen, wie beispielsweise „cool15“ oder „sportlich16“ versteckt.
• Interessieren Sie sich für die neuen Medien und aktuelle Trends und erläutern Sie Ihrem Kind, wie „soziale Netzwerke“, Chaträume und dergleichen funktionieren. Besprechen Sie mit Ihrem Kind das Verhalten im Internet und weisen Sie auf mögliche Gefahren und Möglichkeiten genau hin.
• Informieren Sie sich über die Technik und Umgangsweise in Chaträumen, damit Sie mitreden und Fragen stellen können. Auf diese Weise gelten Sie für Ihre Kinder viel eher als Ansprechperson, um über belastende Erfahrungen im Internet zu reden.
• Klären und legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind feste Regeln im Umgang mit sozialen Netzwerken und Apps fest.
• Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Sicherheits- und persönlichen Einstellungen der Apps.

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