Zahlen Banken und Sparkassen die zu Unrecht erhobenen
Gebühren an Verbraucherinnen und Verbraucher zurück? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ruft Verbraucher auf, unter www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren mitzuteilen, wie ihre Bank auf das BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen reagiert. Nach der Auswertung entscheidet der vzbv, ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden.
„Mit dem BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern Erstattungen zu Unrecht kassierter Entgelte zu. Doch zahlen die Banken und Sparkassen die Gebühren schon zurück? Der vzbv will wissen, ob Verbraucherschützer noch mehr unternehmen müssen und fragt die Betroffenen selbst“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Banken sollen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen.“
Geld zurück: vzbv geht von vielen Betroffenen aus
Die Postbank und andere Geldinstitute setzten höhere Gebühren oder neue Preismodelle durch, indem sie ein Schweigen ihrer Kunden zu diesen Änderungen als Zustimmung werteten. Wer an den bisherigen Vertragskonditionen festhalten wollte, musste aktiv widersprechen oder sogar den Vertrag kündigen. Der BGH hat die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank, die dieses Vorgehen möglich machten, in seinem Urteil vom 27.04.2021 als viel zu weitgehend und damit als unzulässig verworfen. Inhaltsgleiche Klauseln wurden branchenweit verwendet, so dass sich das Urteil auch zugunsten der Kunden anderer Kreditinstitute auswirkt. Der vzbv vertritt die Ansicht, dass deswegen in vielen Fällen Gebühren zurückgezahlt werden müssen.
Kommentar hinterlassen