Umtauschen und Reklamieren

Published On: Sonntag, 15.12.2013By

Wenn der Bildschirm schwarz bleibt, der Neuwagen streikt oder der teure Laptop sich nicht mehr einschalten lässt, haben Verbraucher gesetzlich verbriefte Rechte. Danach darf der Käufer vom Verkäufer eine mangelfreie Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangen. Hierfür gilt eine Frist von zwei Jahren ab Erhalt der Ware. Da die Unternehmen ihren Kunden dieses Recht jedoch oftmals verweigern, starteten die Verbraucherzentralen eine bundesweite Aktion. Vom 30. April bis 30. September 2013 wurden rund 4000 Beschwerden von Verbrauchern erfasst, die ihre Probleme beim Reklamieren der gekauften Waren beschrieben haben.

Anhand der Beschwerden wurde deutlich, dass bestehende Gewährleistungsrechte den Verbrauchern häufig nur einen theoretischen Schutz bieten. Über 50 Prozent der Betroffenen schilderten, dass die Verkäufer ihre Reklamation nur verzögert bearbeiteten bzw. sogar verweigerten. Die meisten Verbraucherbeschwerden, insgesamt 1069, gab es über das reklamationsverhalten in Elektromärkten und bei Möbelhändlern. Die Aktion hat gezeigt, dass die Unternehmen häufig behaupten, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht. In anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher kurzerhand an die Hersteller verwiesen, obwohl diese nur bei einer vereinbarten Garantie für ein mangelhaftes Produkt haften.

Die Ergebnisse der Aktion zeigen, dass Verbraucher leider keine ausreichende Kenntnis über ihre Rechte haben und dadurch letztlich einen Rechtsverlust erleiden. Für die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V steht fest, nur wer seine Rechte genau kennt, kann sie selbstbewusst durchsetzen.

Auch die Antworten der Verbraucher, die an dem auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen eingestellten Quiz mit Fragen zu Gewährleistung und Garantie teilnahmen, belegen, dass Verbraucher regelmäßig vom Inhalt ihrer Rechte keine ausreichende Kenntnis haben.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Gesetzgeber, die Fristen im derzeit bestehenden Gewährleistungsrecht auf den juristischen Prüfstand stellen, denn in bestimmten Branchen besteht faktisch kein zweijähriges Gewährleistungsrecht. Die Verbraucherschützer verlangen darüber hinaus, dass das Verkaufspersonal hinsichtlich der Rechtsgrundlage von Kaufverträgen besser aus- und fortgebildet wird, um nicht durch Falschinformationen Verbraucher von der Geltendmachung ihrer gesetzlichen Rechts abzuhalten.

Außerdem ist es dringend notwendig, die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt über ihre Rechte aufzuklären und damit die Fähigkeiten für eine eigenständige selbstbewusste Rechtsdurchsetzung nachhaltig zu verbessern.

Die Aktion wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderten Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ durchgeführt.

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Auswertung_Kaufrechtsquiz Copy

Quelle.VBZ NRW

 

 

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