Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. Februar 2024 einen Sonderbeauftragten für die UmweltBank AG bestellt. Dieser soll sicherstellen, dass die Bank ihre Geschäftsorganisation grundlegend verbessert und bestimmte Auflagen im Wertpapierhandel einhält.
Verstöße gegen die Geschäftsorganisation:
Bereits im Juni 2023 hatte die BaFin festgestellt, dass die UmweltBank in einigen Bereichen ihrer Geschäftsorganisation nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Mängel betrafen vor allem Prozesse im Kreditgeschäft und die interne Revision.
Auflagen im Wertpapierhandel:
Die Bank muss zudem Auflagen im Wertpapierhandel erfüllen. Hierbei geht es um die Einhaltung von Verhaltens- und Organisationspflichten, die im 11. Abschnitt des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt sind. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation mit einer wirksamen Compliance-Funktion.
Sonderbeauftragter überwacht Fortschritte:
Der bestellte Sonderbeauftragte wird die Umsetzung der Auflagen durch die UmweltBank überwachen und der BaFin regelmäßig Bericht erstatten.
Hintergrundinformationen:
Die BaFin veröffentlicht solche Anordnungen nach festen Regeln. Die Rechtsgrundlagen dafür sind § 126 Absatz 1 WpHG und § 60b Absatz 1 KWG.
Hinweis:
Dieser Text ist eine Zusammenfassung der offiziellen Bekanntmachung der BaFin. Die vollständigen Dokumente finden Sie auf der Website der BaFin.
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