Die UmweltBank AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin dem Institut gegenüber am 14. Juni 2023 angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Bank die für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht in allen geprüften Bereichen erfüllte.
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