Bundespolitik

Umweltbundesamt

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Umweltbundesamt

Bekanntmachung
von Empfehlungen zur Bekanntmachung
über die bundeseinheitliche Praxis
bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

Vom 19. März 2024
I.

Eignung von Messeinrichtungen

Gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 12. Dezember 2011 – IG I 2 – 51134/​0 – (GMBl 2012 S. 11) haben die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder die Ergebnisse der Eignungsprüfungen begutachtet und sind zu einem positiven Gesamturteil gelangt. Den zuständigen Behörden der Länder wird daher empfohlen, folgende Bekanntmachungen durchzuführen:

1 Messgeräte zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV

1.1 Kombinationsmessgerät Typ Wöhler A450

Hersteller:

Wöhler Technik GmbH, Bad Wünnenberg

Messkomponenten:

Funktionsmodul zur O2-Bestimmung
Funktionsmodul zur CO-Bestimmung
Funktionsmodul zur NO-Bestimmung
Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks

Einsatzbereich:

Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV.

Messgerät zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Messbereich in der Eignungsprüfung:

O2 0 bis 21,0 Vol.-%
CO 0 bis 25 000 mg/​m³
NO 0 bis 804 mg/​m³
Abgastemperatur TA 0 bis 400 °C
Verbrennungslufttemperatur TL 0 bis 100 °C
Druck –50 bis 200 Pa

Softwareversion:

Firmware Wöhler A450 Version 2.01
Mess-Modul Version 2.00

Einschränkungen:

Keine

Hinweise:

1.
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
2.
Die Funktionen „WLAN“ und „Bluetooth“ dürfen für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV und der 44. BImSchV nicht verwendet werden.
3.
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
4.
Ergänzungsprüfung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 28. Juni 2022 (BAnz AT 28.07.2022 B3, Kapitel I, Nummer 1.2) hinsichtlich der Eignung zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe entsprechend 1. BImSchV.

Prüfinstitut:

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Prüfkennzeichen:

TÜV By RgG 316

Prüfbericht:

Bericht Nr. M-BI 1206-04/​23 vom 22. September 2023

2 Messgeräte zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen sowie zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt entsprechend 44. BImSchV und zur Ermittlung der Feuchte von stückigem Holz

2.1 Kombinationsmessgerät Typ Wöhler A550

Hersteller:

Wöhler Technik GmbH, Bad Wünnenberg

Messkomponenten:

Funktionsmodul zur O2-Bestimmung
Funktionsmodul zur CO-Bestimmung
Funktionsmodul zur NO-Bestimmung
Funktionsmodul zur Bestimmung der Verbrennungslufttemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung der Abgastemperatur
Funktionsmodul zur Bestimmung des Drucks
Funktionsmodul zur Ermittlung der Feuchte von stückigem Holz

Einsatzbereich:

Messgerät zur Abgasverlustbestimmung und zur Überwachung der Emissionsgrenzwerte an Gas- und Ölfeuerungsanlagen entsprechend 1. BImSchV sowie an nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt, entsprechend 44. BImSchV. Messgerät zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe.

Messgerät zur Ermittlung der Feuchte von stückigem Holz

Messbereich in der Eignungsprüfung:

O2 0 bis 21,0 Vol.-%
CO 0 bis 25 000 mg/​m³
NO 0 bis 804 mg/​m³
Abgastemperatur TA 0 bis 400 °C
Verbrennungslufttemperatur TL 0 bis 100 °C
Druck –50 bis 200 Pa
Feuchte von stückigem Holz 10 bis 40 %

Softwareversion:

Firmware Wöhler A550 Version 2.01
Mess-Modul Version 2.00

Einschränkungen:

Keine

Hinweise:

1.
Ein Sensorwechsel ist nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal zulässig.
2.
Die Funktion „Bluetooth“ darf für Messungen im Rahmen der 1. BImSchV und der 44. BImSchV nicht verwendet werden.
3.
Das Kombinationsmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
4.
Ergänzungsprüfung zu der Bekanntmachung des Umweltbundesamtes vom 28. Juni 2022 (BAnz AT 28.07.2022 B3, Kapitel I, Nummer 1.3) hinsichtlich der Eignung zur Überwachung des CO-Grenzwertes und zur Ermittlung der Abgaskomponente O2 und der Abgastemperatur an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe entsprechend 1. BImSchV.

Prüfinstitut:

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Prüfkennzeichen:

TÜV By RgG 297

Prüfbericht:

Bericht Nr. M-BI 1156-05/​23 vom 22. September 2023

3 Messgeräte zur Ermittlung von partikelförmigen Emissionen und der gasförmigen Abgaskomponenten O2 und CO an Kleinfeuerungsanlagen

3.1 Kombinationsmessgerät Typ Wöhler SM550

Hersteller:

Wöhler Technik GmbH, Bad Wünnenberg

Eignung:

Messgerät zur Überwachung der Staub- und CO-Grenzwerte der 1. BImSchV gemäß § 5 Absatz 1 Stufe 1 und 2 sowie § 25 Absatz 2 an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 sowie zur Ermittlung der Abgaskomponente O2.

Messgerät zur Überwachung der Staub- und CO-Grenzwerte der 1. BImSchV gemäß § 4 Abschnitt 5 an Grundöfen sowie § 26 Absatz 1 an Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 5a sowie zur Ermittlung der Abgaskomponente O2.

Messbereiche der Eignungsprüfung:

partikelförmige Emissionen 10 bis 300 mg/​m³
O2 0 bis 21,0 Vol.-%
CO 0 bis 25 000 mg/​m³

Softwareversion:

Firmware Staubmessgerät Version 1.01

Einschränkungen:

Keine

Hinweise:

1.
Das Staubmessgerät ist nicht für den Außeneinsatz geeignet.
2.
Für den Betrieb des Staubmessgerätes Typ Wöhler SM550 sowie für die Überwachung des CO-Grenzwertes und die Ermittlung der Abgaskomponente O2 müssen das Abgasanalysemessgerät Typ Wöhler A450 ab Firmwarestand 2.01 und Messmodulversion 2.00 beziehungsweise das Abgasanalysemessgerät Typ Wöhler A550 ab Firmwarestand 2.01 und Messmodulversion 2.00 verwendet werden.

Prüfinstitut:

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Prüfkennzeichen:

TÜV By RgG 326

Prüfbericht:

Bericht Nr. M-BI 1242-00/​23 vom 18. September 2023

Dessau-Roßlau, den 19. März 2024

II 4.1 – 50 526 – 2/​0005

Umweltbundesamt

Im Auftrag
Dr. Marcel Langner

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...