Uncommix Ltd., London: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 308 Absatz 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die Uncommix Ltd., London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen, keine Erlaubnis nach dem VAG zum Betreiben des Versicherungsgeschäfts und keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Uncommix Ltd. tritt unter anderem unter der Marke „The Aurelia“ auf und bewirbt auf ihrer Internetseite theaurelia.uk ihre Investmentberatung für vorbörslich zu platzierende Aktien, Versicherungen, die Führung von Girokonten sowie Investitionen in Festgeldanlagen, Fonds und ETF-Geldanlagen. Zu diesen Zwecken betreibt sie auch die Internetpräsenzen geldanlagen49.de, anlageprodukte24.de und wiveo.uk.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, Anbieter von Versicherungsgeschäften im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem VAG und Anbieter von Zahlungsdiensten im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem ZAG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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