Eine Schlagzeile mit der die Rechtsanwaltskanzlei SGP aus Bremen groß Werbung macht.
Natürlich darf man sich über solch einen Erfolg dann auch mal freuen, aber ob die betroffenen Anleger dann wirklich auch Freude an dem Urteil haben, diese Frage bleibt jetzt noch zu klären, denn die unterlegene Vermittlerin hat bereits frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass sie bei einer Verurteilung nicht in der Lage sein wird, die entstandenen Kosten und den entstandenen Schadensersatz dann auch zu bezahlen.
Man kann also nur hoffen, dass die nun vor dem OLG Dresden obsiegende Kanzlei das ihren Mandanten auch gesagt hat, bevor man hier Kosten für eine möglicherweise sinnlose Klage verursacht hat.
Sollten sie also möglicherweise den ihnen laut Urteil zustehenden Schadensersatz nicht bekommen, dann sollten sie ihren Rechtsanwalt in die Haftung zumindest für die durch den Prozess entstandenen Kosten für Gericht und Anwalt nehmen.
Ist das Urteil übertragbar auf andere Fälle? Habe auch Gold gekauft, aber woanders.