Bausparkassen dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von den Kunden keine Gebühren für ihr Darlehenskonto verlangen. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Badenia Bausparkasse in letzter Instanz durch. Nun ist sicherlich guter Rat bei den Bausparkassen teuer. An irgendeiner Gebührenschraube werden die dann drehen müssen, um Geld in die Bausparkasse zu bekommen, wetten!? Mit Erfolg zurückfordern können Kunden zumindest die Gebühren der letzten drei Jahre. Auf geht’s.
Leave a comment