Böllerverbot auch in Sachsen aber wie wir das vom vorigen Jahr kennen, wird man trotzdem das alte Jahr mit Knallern verabschieden und das neue Jahr mit einem Knall begrüßen. Das trotz eines Verbotes, dass der Freistaat ausgesprochen hat.
Feuerwerk und Böllern ist in diesem Jahr sachsenweit auf öffentlichen Plätzen verboten. Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern außerhalb der Wohnung ist nicht erlaubt. Das Verbot gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zu denen zum Beispiel Böller, Raketen und Batterien gehören. Außerdem gilt ein bundesweites Verbot für den Verkauf von Feuerwerkskörpern. Silvesterfeiern auf öffentlichen Plätzen sind laut neuer Verordnung ebenfalls verboten.
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