Ein Federstrich in einer Bilanz udn Millionen an Anlegergeldern sidn weg. Wer stellt da eigentlich einmal die Frage nach der Verantwortung der ahndelnden Personen? Wer fragt eigentlich mal danach „ob sich da Jemand die Taschen auf Kosten der Anleger voll gemacht hat? Solchen Gesellschaften sollten Anlegern keinerlei Geld mehr anvertrauen.
SachsenFonds Australien IV GmbH & Co. KGAschheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden Die SachsenFonds Australien IV GmbH & Co. KG („Gesellschaft“), HRA 89653, Amtsgericht München, hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist zutreffend nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung wurde von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des § 264c Abs. 2 HGB. Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wurden in der Bilanz die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital aus. Die Überschuldung resultiert im Wesentlichen aus den planmäßigen Anlaufkosten (Initialkosten) und der im Geschäftsjahr 01.07.2008 – 30.06.2009 vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung auf die Fondsimmobilie. Die Bilanzierung wird trotz der bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da zwischenzeitlich eingeleitete Finanzierungs- und Sanierungsmaßnahmen die Überschuldung der Gesellschaft beseitigen und den Fortbestand der Gesellschaft als überwiegend wahrscheinlich ansehen lassen. Die Objektfinanzierung bei der Investec Bank Australia Ltd. Für das Bürogebäude, 209 Kings Way Melbourne, Australien, beläuft sich zum Bilanzstichtag 30.06.2014 auf 131,2 Mio. AUD. Darüber hinaus besteht ein Zwischenfinanzierungskredit, der zum Bilanzstichtag mit 33,1 Mio. AUD valutiert und ausschließlich aus sog. „Objektüberschüssen“ zu tilgen ist. Die Objektüberschüsse können sowohl aus dem laufenden Geschäftsbetrieb als auch aus der Verwertung der Immobilie resultieren. Die Ansprüche der Investec Bank Australia Ltd. sind dabei vorrangig zu bedienen. Zur Besicherung des Zwischenfinanzierungsdarlehens besteht eine nachrangige Grundschuld an der Fondsimmobilie und eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft der KanAm GmbH & Co. KG bis 19,0 Mio. EUR. Mit Vereinbarung vom 03.11.2009 haben die Gesellschaft und die KanAm GmbH & Co. KG eine Rückgriffs- und Rangrücktrittvereinbarung geschlossen. Die gesetzlichen Vertreter der SachsenFonds Australien IV GmbH & Co. KG gehen auf dieser Basis davon aus, dass keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne gegeben ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach der vorliegenden Finanzplanung die Liquidität der Gesellschaft aufgrund der eingeleiteten Finanzierungs- und Sanierungsmaßnahmen gesichert ist. Seit dem 09.04.2014 befindet sich die Immobilie in der Zwangsverwaltung. Als Verwalter wurde Herr Vaughan Neil Strawbridge und Herr Salvatore Algeri, DELOITTE TOUCHE TOHMATSU, GROSVENOR PLACE‘ LEVEL 2, 225 GEORGE STREET, SYDNEY NSW 2000, Australien, bestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Daneben wurde im Geschäftsjahr 2008 / 2009 eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Fondsimmobilie vorgenommen. Unter den Finanzanlagen (sonstige Ausleihungen) wird ein Darlehen an die SachsenFonds Internationale Immobilien GmbH ausgewiesen, welches zur Finanzierung deren Anteilserwerbs an der Objektimmobilie in Australien gewährt wurde. Das Darlehen ist verzinslich und zum Nennwert angesetzt. Umlaufvermögen Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren zum Bilanzstichtag nicht vorzunehmen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrags der wahrscheinlichen Inanspruchnahme passiviert. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Währungsumrechnung Die einzelnen Geschäftsvorfälle der Gesellschaft werden – entsprechend der laufenden Geschäftsabwicklung – in Australischen Dollar (AUD) erfasst. Für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in EUR umzurechnen (§ 244 HGB). Im Rahmen der Währungsumrechnung wurden die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Stichtagskurs zum 30.06.2015 (EUR 1 = AUD 1,44892) angesetzt. Das Anlagevermögen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem historischen Kurs laut der Europäischen Zentralbank zum Erwerbszeitpunkt (EUR 1 = AUD 1,6189) angesetzt. Das Eigenkapital wurde ebenfalls mit historischen Kursen angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres (vereinfacht ermittelt mit den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten monatlichen Referenzkursen) umgerechnet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen wurden wie die korrespondierenden Bilanzposten mit dem jeweiligen historischen Kurs ermittelt. Die entstandene Umrechnungsdifferenz wurde ergebniswirksam erfasst. 3. Angaben zur Bilanz P a s s i v a Kapitalante il der Kommanditisten Die ausstehenden Einlagen betreffen die noch nicht eingezahlten Anteile der Kommanditisten Hans Heinrichs, München, SachsenFonds GmbH, Thomas Schober, Unterhaching, und SachsenFonds Holding GmbH, Aschheim, mit einer Haft- und Pflichteinlage von je EUR 950. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbetrag der Kommanditisten beträgt EUR 53.283.639,06. Im Umfang der im variablen Kapital enthaltenen Entnahmen (Ausschüttungen, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag) in Höhe von EUR 2.779,08 ist die Haftung der Kommanditisten wieder aufgelebt, sodass deren Einlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB insoweit den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 48.060 durch eine erstrangige Grundschuld zugunsten des finanzierenden Kreditinstitutes besichert. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.H.v. TEUR 39.583 sind durch eine Höchstbetragsbürgschaft und eine Grundschuld besichert. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 75.089 eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 22.784 eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Bilanzgewinn / Bilanzverlust Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter vollständiger Verwendung des Ergebnisses für das Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 aufgestellt. Der Bilanzgewinn / -verlust zum 30.06.2015 ermittelt sich wie folgt:
4. Personal Die Gesellschaft verfügt über kein Personal. 5. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SachsenFonds Verwaltungsgesellschaft Australien IV mbH, Aschheim, HRB 166107 Amtsgericht München, mit einem Stammkapital i.H.v. EUR 25.000. Sie ist an der Gesellschaft mit einer Haft- und Pflichteinlage i.H.v. EUR 950 beteiligt. Deren Geschäftsführer sind: Jürgen Göbel, Geschäftsführer der SachsenFonds Holding GmbH, geschäftsansässig in Aschheim, Andreas Büttner, Geschäftsführer der SachsenFonds Holding GmbH, geschäftsansässig in Aschheim. 6. Geschäftsführer Im Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015 erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft. Die amtierenden Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Geschäftsjahr ist keine Geschäftsführervergütung angefallen. Aschheim, den 08. August 2016 SachsenFonds Australien IV GmbH & Co. KG vertreten durch die geschäftsführende SachsenFonds Verwaltungsgesellschaft Australien IV mbH Jürgen Göbel Andreas Büttner Zum Zeitpunkt der Offenlegung wurde der Jahresabschluss noch nicht festgestellt. |
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