reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KGHamburgBekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VermögensanlagengesetzDie reconcept consulting GmbH beabsichtigt, von der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG begebene Kommanditbeteiligungen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG, ABC-Straße 45, 20354 Hamburg, sowie unter www.reconcept.de zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Hamburg, 20.12.2019 reconcept consulting GmbH |
reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Erklärung der gesetzlichen Vertreter derreconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG, Hamburg
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und |
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Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Hamburg, den 11. August 2022
DELFS & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Grums, Wirtschaftsprüfer
Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer
Bilanz zum 31. Dezember 2021
Aktiva
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.311.353,51 | 806.710,23 |
3.311.353,51 | 806.710,23 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.146,38 | 0,00 |
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 53.755,24 | 55.807,97 |
61.901,62 | 55.807,97 | |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 16.412,29 | 2.448.734,02 |
78.313,91 | 2.504.541,99 | |
3.389.667,42 | 3.311.252,22 | |
Passiva |
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31.12.2021 | 31.12.2020 | |
EUR | EUR | |
A. Kapitalanteile der Kommanditisten | ||
I. Kommanditkapital | 4.145.991,18 | 4.145.991,18 |
II. Kapitalrücklage (Agio) | 124.750,39 | 124.750,39 |
III. Entnahmen der Kommanditisten | -29.947,33 | 0,00 |
IV. Verlustvortrag | -1.001.089,73 | -512.854,27 |
V. Jahresfehlbetrag | -26.406,53 | -488.235,46 |
3.213.297,98 | 3.269.651,84 | |
B. Rückstellungen | ||
1. Sonstige Rückstellungen | 6.100,00 | 5.000,00 |
C. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 20.255,03 | 10.267,79 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 27.818,65 | 6.605,02 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 122.195,76 | 19.727,57 |
170.269,44 | 36.600,38 | |
3.389.667,42 | 3.311.252,22 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
2021 | 2020 | |
EUR | EUR | |
1. Umsatzerlöse | 8.146,38 | 7.018,25 |
2. sonstige betriebliche Erträge | 60.248,26 | 12.333,00 |
3. sonstige betriebliche Aufwendungen | -94.801,17 | -507.586,68 |
4. Betriebsergebnis | -26.406,53 | -488.235,43 |
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | -0,03 |
6. Finanzergebnis | 0,00 | -0,03 |
7. Jahresfehlbetrag/Ergebnis nach Steuern | -26.406,53 | -488.235,46 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „Emittentin“ genannt) hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 124590 eingetragen.
Die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG ist eine Vermögensanlagengesellschaft im Sinne des § 264a HGB in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Einziger persönlich haftender Gesellschafter ist die reconcept Capital 03 GmbH, Hamburg, die keine Einlage zu leisten hat. Gründungskommanditistin ist die reconcept Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Kommanditeinlage von CAD 1.000,00 (1.000,00 kanadische Dollar), die am 19. Juni 2019 erbracht worden ist. Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Kommanditkapital von CAD 1.000,00 um CAD 6.211.000 auf CAD 6.212.000 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde vollständig eingezahlt. Zum 31. Dezember 2021 besteht das Kommanditkapital in unveränderter Höhe.
Der Jahresabschluss wird im Einklang mit § 244 HGB in Euro und in deutscher Sprache aufgestellt. Die Kapitalkonten der Gesellschaft werden nach § 19 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags vom 16. Dezember 2019 jedoch nicht in Euro, sondern in kanadischen Dollar geführt. Zur Fortschreibung der Gesellschafterkonten wird das sich aus der Buchhaltung ergebende Jahresergebnis in EURO mit dem Stichtagskurs in den kanadischen Dollar (CAD) umgerechnet. Anders als die Bewertung etwaig nicht eingeforderter Pflichteinlagen sind in Fremdwährung eingezahlte Pflichteinlagen mit dem historischen Kurs (Devisenkassabriefkurs) des Zeitpunkts der Fälligkeit der Einlagen umgerechnet worden. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz des Devisenkassamittelkurses zum Bilanzstichtag gegenüber der Umrechnung der Pflichteinlagen zum historischen Kurs wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Falle von Erträgen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen (positive Währungsdifferenz des historischen Kurses zum Devisenkassamittelkurs) oder im Falle von Aufwendungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen (negative Währungsdifferenz des historischen Kurses zum Devisenkassamittelkurs).
Die Gesellschaft ist am 6. Juni 2019 mit ihrer Eintragung ins Handelsregister als Außengesellschaft entstanden.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften im Gesellschaftsvertrag aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, auf die nach § 267 HGB i.V.m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Es handelt sich aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 267 a Abs. 3 Nr. 3 HGB um keine Kleinstkapitalgesellschaft, obwohl die Größenkriterien zu einer solchen Klassifizierung geführt hätten. Aufgrund der Einstufung als kleine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft war nach § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG keine Kapitalflussrechnung zu erstellen, jedoch war ein Anhang und ein Lagebericht aufzustellen.
Außerdem handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Emittentin von Vermögensanlagen, dessen Vermögensanlagen nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten wurden. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften der §§ 23 bis 26 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu beachten.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Unternehmensfortführung
Zum 31. Dezember 2021 weist die Gesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG ein Eigenkapital von TEUR 3.213 aus. Im Geschäftsjahr 2021 ist planmäßig ein Jahresfehlbetrag von TEUR 26 entstanden.
Die Vermögensanlagengesellschaft hat einen mehrjährigen Finanzplan erstellt, der zu positiven Cashflows führt. Die Gesellschaft hat bis zum 30. Juni 2020 ein Kommanditkapital von CAD 6,2 Mio. (EUR 4,2 Mio.) über Erhöhungen ihres Kommanditkapitals eingeworben, sodass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses (12. Juli 2022) über ein positives bilanzielles Eigenkapital verfügt. Bei einer Bilanzsumme von TEUR 3.390 beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2021 94,8%.
Die Corona-Pandemie bzw. der nachfolgende Lock-Down seit Mitte März 2020 sowie die weiteren Risiken aus der Corona-Pandemie führen nach Einschätzung der Geschäftsführung zu keiner Bestandsgefährdung der Gesellschaft. Insbesondere die zu produzierenden Strommengen sowie die Strompreise im Rahmen des Stromkaufvertrags sind von der Corona-Pandemie unbeeinflusst und werden dies nach unserer Erwartung auch weiterhin bleiben. Die Wertansätze der Vermögensgegenstände sind nach unserer Einschätzung von der Pandemie nicht betroffen.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).
2. Währungsumrechnung
Die Mehrzahl der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft findet in kanadischen Dollar (CAD) statt. Die Darstellungs- und Berichtswährung der Gesellschaft ist jedoch der Euro. Die Fremdwährungsbewertung erfolgt damit nicht durch Umrechnung eines zunächst in kanadischen Dollar aufgestellten Jahresabschluss, der anschließend in EURO umgerechnet wird, sondern die Umrechnung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen eines in EURO aufgestellten Jahresabschlusses, nach denen das jeweilige Transaktionsdatum den maßgeblichen Kurs für die Umrechnung von Geschäftsvorfällen im Jahresabschluss der Vermögensanlagengesellschaft bestimmt.
Die gemäß § 19 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags auf kanadischen Dollar (CAD) lautende Pflichteinlagen der Gesellschafter werden jedoch abweichend von den allgemeinen Grundsätzen nicht in der Darstellungs- und Berichtswährung Euro, sondern in kanadischen Dollar (CAD) geführt und mit den historischen Kursen der Entstehung der jeweiligen Einzahlungsverpflichtungen umgerechnet.
Der Devisenkassamittelkurs zum 31. Dezember 2021 beträgt 0,69105 CAD/EURO (i.V. 0, 63683 CAD/EURO).
Monetäre Posten in Fremdwährung wie Bankguthaben oder kurzfristige Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich jeweils mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags bewertet, es sei denn, sie haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr und die Währungsauswirkung führt nicht zu einem niedrigeren beizulegenden Wert (Vermögensgegenstände) bzw. zu einer höheren beizulegenden Wert (Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung (insbesondere in Fremdwährung erworbene Vorräte, Vermögensgegenstände des Anlagevermögens) werden mit dem Devisenkassakurs der Entstehung der Kaufverpflichtung bzw. mit dem Entstehungskurs der in Fremdwährung valutierenden Auszahlungsverpflichtung (insbesondere in Fremdwährung entstandene Rückstellungen oder Verbindlichkeiten, die nicht auf Fremdwährung lauten) bewertet.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden folglich nach den allgemeinen Grundsätzen zum jeweiligen Tageskurs des Geschäftsvorfalls eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen.
3. Bilanz
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, d.h. bei dauernder Wertminderung, wird der am Bilanzstichtag bestehende niedrigere beizulegende Wert angesetzt (gemildertes Niederstwertprinzip).
Die Finanzanlagen in Höhe von EUR 3.311.353,51 betreffen nahezu 100% der Anteile an der kanadischen Tochter- und Betreibergesellschaft, die das Gezeitenkraftwerk FORCE I in Nova Scotia betreiben soll, und zwar die Anteile an der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership, Halifax, Nova Scotia, Kanada. Die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership hat die Stromproduktion über das Gezeitenkraftwerk FORCE I noch nicht begonnen. Die Stromproduktion soll im vierten Quartal 2023 aufgenommen werden. Im vorläufigen Jahresabschluss der Betreibergesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von TCAD 527 (TEUR 364), der maßgeblich durch Rechtsberatungskosten im Rahmen der Abfassung und Endverhandlung der Verträge der Betreibergesellschaft verursacht ist.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt. Das Bankguthaben besteht in einem Teilbetrag von TCAD 4 in kanadischen Dollar (TEUR 3) und wurde mit dem Devisenkassageldkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet.
Zum Bilanzstichtag beträgt die als Eigenkapital auf dem Festkapitalkonto verbuchte Pflichteinlage der Kommanditistin reconcept Treuhand GmbH, Hamburg, CAD 6.212.000,00 (EUR 4.145.991,18). Die persönlich haftende Gesellschafterin reconcept Capital 03 GmbH ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und weder berechtigt noch verpflichtet, eine Einlage zu leisten. Die Einlage der Kommanditistin wurde zum Devisenkassabriefkurs des Tages der Entstehung der jeweiligen Einlageverpflichtungen umgerechnet.
Die Kapitalrücklage von CAD 186.360,00 (EUR 124.750,39) besteht zum Vorjahr in unveränderter Höhe. Es handelt sich um 3% des Kommanditkapitals. Ein Teilbetrag von CAD 106.033,00 (EUR 70.979,06) resultiert aus einer Einlage von Vertriebsforderungen der reconcept consulting GmbH in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die Kapitalrücklage wird zum historischen Kurs der jeweiligen Beitritte in den Euro umgerechnet.
Die Entwicklung der Kapitalkonten ist in der Anlage 2 zu diesem Anhang beigefügt.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen betreffen die Prüfung des Jahresabschlusses, die Erstellung des Jahresabschlusses und die Steuererklärungen des Geschäftsjahres.
Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschaftern betreffen in voller Höhe von TEUR 28 Dienstleistungen, und zwar Haftungsleistungen der Komplementärin über TEUR 3, Treuhanddienstleistungen über TEUR 17 sowie Kundenbetreuungsleistungen über TEUR 8.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 125.269,44 (Vorjahr: EUR 31.600,38).
4. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnung setzen sich aus Erträgen von TEUR 44 und aus Aufwendungen von TEUR 2 zusammen.
IV. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.
Die Geschäftsführung und Vertretung der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin reconcept Capital 03 GmbH, Hamburg. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt TEUR 25.
Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist:
Herr Karsten Reetz, Kaufmann, Rosengarten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat verschiedene Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen, aus denen sich sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Abs. 3a HGB ergeben. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf EUR 1.301.409,03. Sie betreffen in Höhe von EUR 375.249,69 Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.
Nachtragsbericht
Aktuell geht der Projektentwickler Sustainable Marine Energy (SME), Southampton, England bzw. die kanadische Tochtergesellschaft Sustainable Marine Energy (Canada) Ltd. (SMEC), Bedford, Nova Scotia, Kanada, davon aus, dass unter der Voraussetzung der vollständigen Genehmigung von FORCE I vor dem 30. März 2023 die Errichtung und Inbetriebnahme von FORCE I bis Ende 2023 (erwartet im 4. Quartal 2023) erfolgen kann, während die Inbetriebnahme durch die Geschäftsführung bei Aufstellung des Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2020 per Stand 8. September 2021 noch im zweiten bzw. im dritten Quartal 2022 erwartet worden war.
Hintergrund für die Verzögerung sind erweiterte Anforderungen des Department of Fisheries and Oceans Canada DFO) an die Betriebsgenehmigung im Hinblick auf das Umwelt-Monitoring zum Schutz der Tierwelt in der Bay of Fundy durch den Turbinenbetrieb von FORCE I.
Seit April 2022 befindet sich die erste bereits existierende Plattform von FORCE I in Absprache mit dem DFO in der Grand Passage, ca. 200 km vom geplanten endgültigen Standort in der Minas Passage der Bay of Fundy entfernt. Es wird bereits im Volllastbetrieb Strom produziert, allerdings noch nicht auf Rechnung der Betreibergesellschaft, da die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf die Betreibergesellschaft noch nicht stattgefunden hat, und die Betriebsdaten werden dem DFO zur Verfügung gestellt, die sich aufgrund dessen bis voraussichtlich Ende 2022, spätestens aber bis zum 31. März 2023, ein Bild vom reibungslosen Betrieb des Monitoring-Systems und der Abschaltvorrichtung im Falle einer Gefährdung sich der Plattform annähernder Meerestiere machen möchte.
Der Betrieb der Plattform erfolgt zunächst auf der Grundlage einer so genannten Demonstrationsgenehmigung, im Rahmen derer das Multi-Sensor-Umweltüberwachungs-Systems getestet wird.
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Betreibergesellschaft und damit mittelbar auch für die Emittentin durch die Zeitverzögerung zu kompensieren, haben die Betreibergesellschaften des Beteiligungsangebots RE 13, die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership („FORCE I“), die Betreibergesellschaft des Nachfolgebeteiligungsangebots RE 16, die reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership (Betreibergesellschaft von „FORCE 2“), sowie die reconcept GmbH mit den Vertragsparteien auf Seiten des Projektentwicklers (Spicer, SMEC und SME) ein „Projekt Advancement Agreement“ verhandelt und mit Datum vom 9. Dezember 2021 abgeschlossen. Im Ergebnis wird mit diesem Vertrag dem Projektentwickler eine Abweichung vom Zeitplan gegenüber dem ursprünglichen „Design Build and Operating Agreement“ („DBOAgreement“) eingeräumt, um damit den Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zur DFO-Permit Rechnung zu tragen. Es wurde im Rahmen des „Projekt Advancement Agreement“ zu Gunsten der Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership die Übernahme zusätzlicher Kosten aufgrund der Projektverzögerung durch den Projektentwickler für den Zeitraum der Projektverzögerung ab dem 1. Januar 2022 bis zur tatsächlichen Projektrealisierung vereinbart. Die Kostenübernahme betrifft insbesondere Kosten aus der erfolgten Finanzierungszusage („Eligible Financing Costs“) durch einen Kreditgeber und dessen Kreditagenten gegenüber der Betreibergesellschaft sowie Verwaltungskosten („Eligible Aminstrative Costs“) der Betreibergesellschaft.
Der im Februar 2021 abgeschlossene Finanzierungsvertrag der Tochter- und Betreibergesellschaft über CAD 11,0 Mio. wird voraussichtlich mit dem Vorliegen der DFOPermit (erwartet für Ende 2022, spätestens erwartet bis 31. März 2023) durch Eintritt der aufschiebenden Bedingungen wirksam werden.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Hamburg, den 12. Juli 2022
reconcept Capital 03 GmbH als Komplementärin der
reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
Karsten Reetz
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
Anlagevermögen | 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2021 |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 806.710,23 | 2.504.643,28 | 0,00 | 3.311.353,51 |
806.710,23 | 2.504.643,28 | 0,00 | 3.311.353,51 |
Abschreibungen | ||||
Anlagevermögen | 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2021 |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Restbuchwerte | ||
Anlagevermögen | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
EUR | EUR | |
I. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.311.353,51 | 806.710,23 |
3.311.353,51 | 806.710,23 |
Entwicklung/Stand der Kapitalkonten vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 gemäß § 19 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags vom 16. Dezember 2019
in CAD | Kapitalkonto I | Kapitalrücklage | ||
Kommandit einlagen 1.1.2021 |
Zugänge | Kommandit einlagen 31.12.2021 |
Agio 31.12.2021 | |
CAD | CAD | CAD | CAD | |
reconcept Treuhand GmbH | 1.000,00 | 0,00 | 1.000,00 | 30,00 |
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen | 0,00 | 6.211.000,00 | 6.211.000,00 | 186.330,00 |
1.000,00 | 6.211.000,00 | 6.212.000,00 | 186.360,00 |
in CAD | Kapitalkonto II | ||
Kapitalkonto II 1.1.2021 |
Verlustanteil Geschäftsjahr | Kapitalkonto II 31.12.2021 |
|
CAD | CAD | CAD | |
reconcept Treuhand GmbH | -253,05 | -6,15 | -259,20 |
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen | -1.571.735,91 | -38.206,03 | -1.609.941,94 |
-1.571.988,96 | -38.212,18 | -1.610.201,14 |
nachrichtlich:
in EUR | Kapitalkonto I | Kapitalrücklage | ||
Kommandit einlagen 1.1.2021 |
Zugänge | Kommandit einlagen 31.12.2021 |
Agio 31.12.2021 |
|
EUR | EUR | EUR | EUR | |
reconcept Treuhand GmbH | 663,52 | 0,00 | 663,52 | 19,91 |
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen | 0,00 | 4.145.327,66 | 4.145.327,66 | 124.730,48 |
663,52 | 4.145.327,66 | 4.145.991,18 | 124.750,39 |
in EUR | Kapitalkonto II | ||
Kapitalkonto II 1.1.2021 |
Verlustanteil Geschäftsjahr | Kapitalkonto II 31.12.2021 |
|
EUR | EUR | EUR | |
reconcept Treuhand GmbH | -161,15 | -4,25 | -165,40 |
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen | -1.000.928,58 | -26.402,28 | -1.027.330,86 |
-1.001.089,73 | -26.406,53 | -1.027.496,26 |
Lagebericht zum 31. Dezember 2021
I. Grundlagen des Unternehmens
Die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „Vermögensanlagengesellschaft“ genannt) ist nach §§ 161 Abs. 2, 123 HGB mit Gesellschaftsvertrag vom 28. Mai 2019 mit einem Kommanditkapital von CAD 1.000 (EUR 663,52) gegründet und zum Handelsregister angemeldet worden. Die Handelsregistereintragung ist am 6. Juni 2019 erfolgt.
Der Jahresabschluss wird im Einklang mit § 244 HGB in Euro aufgestellt. Die Kapitalkonten der Gesellschaft werden jedoch nach § 19 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags nicht in Euro, sondern in kanadischen Dollar (CAD) geführt und jeweils zum historischen Devisenkassamittelkurs des Zeitpunkts der jeweiligen Fälligkeit der Einlagen (also i.d.R. dem Datum der Beitrittserklärung des Anlegers) in EUR umgerechnet.
Die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG ist eine Vermögensanlagengesellschaft im Sinne des § 264a HGB in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Einziger persönlich haftender Gesellschafter ist die reconcept Capital 03 GmbH, Hamburg, die keine Einlage zu leisten hat. Gründungskommanditistin ist die reconcept Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Kommanditeinlage von CAD 1.000,00 (1.000,00 kanadische Dollar), die am 19. Juni 2019 in das Gesellschaftsvermögen eingezahlt worden ist. Zum 31. Dezember 2019 war die reconcept Treuhand GmbH noch die einzige im Handelsregister eingetragene Kommanditistin.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 über eine Kapitalerhöhung neue Kommanditteile als Unternehmensanteile bei Anlegern platziert, die eine Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Vermögensanlagengesetz) gewähren. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 einen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz aufgestellt und zur Prüfung auf Kohärenz und Vollständigkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht. Der finale, unter dem Datum des 19. Dezember 2019 aufgestellte Prospekt ist am 20. Dezember 2019 durch die BaFin gebilligt worden. Der Vertrieb der im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegebenen neuen Kommanditanteile ist einen Tag nach der Veröffentlichung des Prospekts am 27. Dezember 2019 aufgenommen worden; die ersten Anlegerbeitritte sind jedoch erst im Jahr 2020 erfolgt. Unter dem Datum des 30. Juni 2020 hat die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG der BaFin nach § 10a VermAnlG die Beendigung des öffentlichen Angebots mitgeteilt, nachdem ein Kapital von CAD 6,211 Mio. bei Anlegern platziert worden ist. Das geplante Einwerbevolumen laut Prospekt belief sich auf CAD 6,0 Mio. und wurde mithin erreicht.
Die Anlagestrategie der Emittentin sieht vor, über Kapitaleinzahlungen von Anlegern in das Kommanditkapital das Gezeitenkraftwerksprojekt FORCE I mit Baureife mittelbar über ihre kanadische Betreiber- und Tochtergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership, Halifax, Nova Scotia, Kanada, zu errichten und zu betreiben. Die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG hat mit Anteilskaufvertrag vom 21. Juni 2019 100 Units an der kanadischen Betreibergesellschaft des Gezeitenkraftwerks FORCE I erworben und hielt damit zunächst 100 Units der insgesamt 101 Units an der Gesellschaft (Beteiligungsquote von 99,01 Prozent). Über die im Jahr 2020 bei der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership vorgenommenen Kapitalerhöhungen wurde der Anteil des Minderheitsgesellschafters, der reconcept 13 FORCE I GP Ltd., Halifax, Nova Scotia, Kanada, als General Partner der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership immer weiter reduziert, so dass die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG inzwischen nahezu 100 Prozent der Units an der Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership hält.
Anlageziel ist es, Strom mit FORCE I (Anlageobjekt) zu produzieren und zu verkaufen, um letztendlich entsprechende Überschüsse für die Emittentin zu erzielen und hieraus Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen. Bei FORCE I handelt es sich um drei schwimmende Gezeitenkraftwerke im Trimaran-Design mit einer Leistung von 1,26 MW (3 x 420 MW) mit einer Länge von insgesamt 30,5 Metern und einer Breite von 35 Metern. Es ist geplant, dass die Anlagen über jeweils sechs steuerbare Unterwasserturbinen verfügen, die sich selbstständig nach der wechselnden Strömung in alle Richtungen ausrichten und daher speziell für den Betrieb in Gezeitengewässern geeignet sind.
Neuer Zeitplan erforderlich
Anfang Februar 2021 wurde die erste der drei geplanten Gezeitenplattformen in der Bay of Fundy zu Wasser gelassen. Plangemäß wurde mit der 1. Plattform die Testphase von FORCE I gestartet, um bis zur Positionierung der zwei weiteren Plattformen an der Optimierung der technischen Komponenten für die Nutzung an ihrem endgültigen Standort in der Bay of Fundy zu arbeiten.
Gemäß Design, Build and Operate Agreement (DBO-Agreement) in der Fassung vom 10. Februar 2021 mit dem Plattformhersteller Spicer Marine Energy Inc., Bedford, Nova Scotia, sollten die zwei weiteren Plattformen ursprünglich bis zum November 2021 vollständig installiert sein, um den erzeugten Strom aller drei FORCE I-Plattformen ab dem 15. Dezember 2021 im Rahmen des garantierten 15-jährigen Tarifs (FIT-Zulassung) mit dem lokalen Stromversorger Nova Scotia Power Incorporated, Halifax, Nova Scotia, Kanada, vermarkten zu können.
Dieser Zeitplan hat sich verzögert. Aktuell geht der Projektentwickler Sustainable Marine Energy (SME), Southampton, England bzw. die kanadische Tochtergesellschaft Sustainable Marine Energy (Canada) Ltd. (SMEC), Bedford, Nova Scotia, Kanada, davon aus, dass unter der Voraussetzung der vollständigen Genehmigung vor dem 31. März 2023 die Errichtung und Inbetriebnahme von FORCE I bis spätestens Ende 2023 (erwartet im 4. Quartal 2023) erfolgen kann. Bei Aufstellung des Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2020 war die Inbetriebnahme noch im zweiten bzw. im dritten Quartal 2022 erwartet worden.
Hintergrund für die Verzögerungen sind erweiterte Anforderungen der Fischereibehörde (Department of Fisheries and Oceans Canada – DFO) an die Betriebsgenehmigung im Hinblick auf das Umwelt-Monitoring zum Schutz der Tierwelt in der Bay of Fundy durch den Turbinenbetrieb von FORCE I.
Im April 2022 wurde die erste fertiggestellte FORCE-I-Plattform in die Grand Passage verschifft. Dort in der Mündung der Bay of Fundy durchläuft die Installation seither in Absprache mit dem DFO kontinuierlich Tests und Analysen zur Umweltüberwachung. Seit dem 13. Juni 2022 arbeitet die Plattform unter Volllast und produziert Strom – allerdings noch nicht auf Rechnung der Betreibergesellschaft. Der Betrieb der Plattform erfolgt vielmehr auf der Grundlage einer Demonstrationsgenehmigung, um mit Hilfe eines Multi-Sensor-Umweltüberwachungssystems kontinuierlich Daten zu generieren, die im Rahmen der erneuten DFO-Antragstellung erhoben werden und die zur letztendlichen Erteilung der DFO-Genehmigung (DFO-Permit) führen sollen.
Bis Ende 2022, spätestens zum 31. März 2023, will sich die Fischereibehörde ein Bild vom reibungslosen Betrieb des Monitoring-Systems machen und die automatische Abschaltvorrichtung zum Schutz sich der Plattform annähernder Meerestiere prüfen. Der kommerzielle Einsatz ist unverändert in der Minas Passage der Bay of Fundy geplant, da dort eine höhere Meeresströmung und damit ein höheres Strompotenzial besteht. Das Umspannwerk und die Unterwasserkabel sind in der Minas Passage bereits eingerichtet worden.
Wann das Genehmigungsverfahren zum Abschluss kommt (DFO-Permit), lässt sich aufgrund des Pilotcharakters von FORCE I noch nicht exakt festlegen. Die Geschäftsführung geht davon aus, den Bau für die zweite und die dritte Plattform von FORCE I unmittelbar nach der DFO-Genehmigung – erwartet für Ende 2022, spätestens aber bis 31. März 2023 – in Auftrag geben zu können, davon ausgehend, dass alle drei Plattformen im Genehmigungsumfang enthalten sind.
Betriebslaufzeit unverändert für 15 Jahre geplant
Die Anlagen werden plangemäß Strom über 15 Jahre ab Inbetriebnahme generieren und diesen auf Rechnung der Betreibergesellschaft bzw. der Vermögensanlagengesellschaft gemäß PPA (Power Purchase Agreement) verkaufen – aus derzeitiger Sicht bis Ende 2038. Es besteht die Möglichkeit zum Weiterbetrieb oder auch zu einem Verkauf von FORCE I nach der geplanten Betriebsphase. Jedoch wird in der Kalkulation des Beteiligungsangebots mit einem Rückbau der Anlagen geplant.
Closing der zentralen Verträge (APA, PPA, DBO) erfolgt
Die Finanzierung des Gezeitenkraftwerks FORCE I soll gemäß Investitions- und Finanzierungsplan der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership zum einen durch Einzahlungen von Beteiligungskapital durch die Emittentin reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG gegen Erwerb weiterer Anteile („Units“) an der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership erfolgen und zum anderen durch die Aufnahme von Fremdkapital durch die Betreibergesellschaft in Form eines Kredits. Annahmegemäß soll das Fremdkapital bereits für Zahlungen in der Errichtungsphase und somit vor Inbetriebnahme des Gezeitenkraftwerkes FORCE I verwendet werden. Während der Bauzeit sollen prognosegemäß damit bereits Valutierungen des Darlehens erfolgen und zur Zahlung der Baukosten mit herangezogen werden. Auf Basis der am 8. November 2019 von der Betreibergesellschaft mit der Stonebridge Financial Corporation, Toronto, Kanada, als Finanzierungsvermittler unterzeichneten Konditionenvereinbarung, wurde per 30. September 2020 der Kreditvertrag mit dem „Stonebridge Infrastructure Debt Fund II“ unterzeichnet und mit erstem Nachtrag zum Kreditvertrag am 10. Februar 2021 in Kraft gesetzt (Closing). Die im Kreditvertrag vereinbarten Konditionen sehen unter anderem eine Maximalhöhe des langfristigen Darlehens von CAD 11.000.000 vor, eine Laufzeit von maximal 14,5 Jahren ab Inbetriebnahme der Gezeitenkraftwerke und eine Schuldendienstfähigkeit von mindestens 1,7 bezogen auf das operative Ergebnis der Betreibergesellschaft. Die Auszahlung des Kredites steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts noch aus, da die Kreditauszahlung an Voraussetzungen geknüpft ist, die noch nicht vollständig vorliegen, insbesondere die abschließende Genehmigung durch die Fischereibehörde (DFO-Permit). Die Finanzierungszusage besteht bis zum 31. März 2023 (zweiter Nachtrag zum Kreditvertrag vom Januar 2022).
Die für den ordnungsgemäßen Betrieb von FORCE I erforderlichen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen einschließlich aller Rechte an der Infrastruktur (insgesamt die „Projektrechte“) hat die Betreibergesellschaft von der Firma Sustainable Marine Energy (Canada) Ltd., (SMEC), Bedford, Nova Scotia, Kanada, in einem Kaufvertrag (Asset Purchase Agreement – APA) am 23. Juli 2020 erworben. Mit Genehmigung durch das Energieministerium von Nova Scotia am 2. Oktober 2020 wurden die Betreiberlizenz (Marine Renewable Energy Licence – No 2020-70-0018) und der zugeordnete Stromverkaufsvertrag (Power Purchase Agreement – „PPA“) auf die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership rechtskräftig übertragen. Mit Datum 27. Oktober 2020 hat das Energieministerium zudem dem Antrag der Betreibergesellschaft zugestimmt, die Laufzeit der MREALizenz weitere 10 Jahre zu verlängern. Die MREA-Lizenz für den Betrieb der drei Gezeitenkraftwerke FORCE I mit einer Leistung von insgesamt 1,26 MW läuft nunmehr am 2. Oktober 2040 aus, so dass der 15-jährige Betrieb bis dahin abgeschlossen sein muss, wenn es nicht zu einer weiteren Verlängerung der Lizenz kommt.
Die kanadische Tochter- und Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership soll über den Errichtungs- und Betriebsvertrag, so genanntes „Design Build and Operating Agreement“ (DBO-Agreement), mit der Firma Spicer Marine Energy Ltd. (Spicer), Bedford, Nova Scotia, Kanada, FORCE I errichten und betreiben und die hieraus erzeugte elektrische Energie auf eigene Rechnung veräußern. Das DBO-Agreement wurde am 23. Juli 2020 mit Spicer abgeschlossen. Mit dem ersten Nachtrag vom 30. September 2020 sowie mit dem zweiten Nachtrag vom 10. Februar 2021 wurde der Vollzug des DBO-Agreement beschlossen. FORCE I steht dabei im juristischen Eigentum von Spicer Marine Energy Ltd. und im wirtschaftlichen/handelsrechtlichen Eigentum der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Betriebs von FORCE I ergeben sich unmittelbar für die reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership und mittelbar für die Mutter- und Vermögensanlagengesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG.
Grundlage für den Stromverkauf ist der am 29. Januar 2016 durch die Sustainable Marine Energy (Canada) Ltd. geschlossene und mit Vertrag vom 2. Oktober 2020 auf die Betreibergesellschaft übergegangene Vertrag über den Verkauf und die Vergütung von aus Gezeitenkraft erzeugter elektrischer Energie („Power Purchase Agreement“ bzw. „PPA“) mit der Nova Scotia Power Inc., Halifax, Nova Scotia, Kanada.
Die Inbetriebnahme von FORCE I wird derzeit bis Ende 2023 (s. Absatz „Neuer Zeitplan erforderlich“) erwartet, so dass die geschätzte Laufzeit der Vermögensanlage sich nunmehr bis ins Jahr 2038 erstreckt.
Projektentwickler trägt durch Zeitverzögerung verursachte Kosten
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Betreibergesellschaft als auch für die Emittentin durch die Zeitverzögerung zu kompensieren, haben die Betreibergesellschaften reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership („FORCE I“), reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II Limited Partnership („FORCE 2“) sowie die reconcept GmbH mit den Vertragsparteien auf Seiten des Projektentwicklers (Spicer, SMEC und SME) ein „Project Advancement Agreement“ verhandelt und mit Datum vom 9. Dezember 2021 abgeschlossen. Im Ergebnis wird mit diesem Vertrag dem Projektentwickler ein verlängerter Zielauslieferungstermin gegenüber dem Zeitplan im DBO-Agreement eingeräumt, um damit den Verzögerungen im Genehmigungsverfahren (DFO-Permit) Rechnung zu tragen. Es wurde im Rahmen des „Project Advancement Agreement“ zu Gunsten der Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership eine Übernahme zusätzlicher Kosten aufgrund der Projektverzögerung durch den Projektentwickler für den Zeitraum der Projektverzögerung ab dem 1. Januar 2022 bis zur tatsächlichen Projektrealisierung vereinbart. Die Kostenübernahme betrifft insbesondere Kosten aus der erfolgten Finanzierungszusage („Eligible Financing Costs“) durch den Kreditgeber und dessen Kreditagenten sowie Verwaltungskosten („Eligible Aminstrative Costs“) der Betreibergesellschaft.
Hintergrund für die Verzögerungen sind, wie einleitend bereits beschrieben, die erweiterten Anforderungen des Department of Fisheries and Oceans Canada (DFO) an die Betriebsgenehmigung im Hinblick auf das Umwelt-Monitoring zum Schutz der Tierwelt in der Bay of Fundy.
Projektentwicklung zeitverzögert fortgeschritten
Die Firma Sustainable Marine Energy (Canada) Ltd., Bedford, Nova Scotia, Kanada (SMEC), die mit der Entwicklung der Projekte FORCE I und FORCE 2 beauftragt ist, hat die Informationen zum Umweltüberwachungssystem an die DFO plangemäß im August 2020 eingereicht. Im Oktober 2020 reagierte die DFO jedoch mit Nachforderungen, um sicher zu stellen, dass Meeresbewohner wie beispielsweise der Atlantische Lachs und der Weiße Hai durch den Plattformbetrieb tatsächlich nicht beeinträchtigt werden. Die Behörde schlug einen Stufenplan zur Erreichung der Projektgenehmigung vor. Darin wird der Projektentwickler aufgefordert, die technische Entwicklung des Monitoring-Systems fortzusetzen und sich zudem auch weiterhin mit den Mi’kmaq, der First Nation von Nova Scotia, über Projektpläne auszutauschen, so dass indigenes Wissen und Feedback des Stammes in den Genehmigungsantrag aufgenommen werden können. Die Ergebnisse der laufenden Testphase in der Grand Passage werden seither regelmäßig mit der DFO erörtert, um eine verlässliche Grundlage für einen erneuten Genehmigungsantrag zu haben. Die Erörterungen mit der DFO dauern zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts noch an.
Erfolgreich abgeschlossen sind hingegen Tests mit einem neuen Rotorblattdesign für die Gezeitenströmungsturbinen der Plattformen. Die um 30 Zentimeter längeren und mit einer neuartigen Folie bespannten Rotorblätter können die Leistungsfähigkeit der Gezeitenplattformen erhöhen. Der Projektentwickler von FORCE I und FORCE 2 geht gegenüber der ursprünglichen Planung von einer zusätzlichen Energieausbeute von 7 Prozent durch den Einsatz der verlängerten Rotorblätter aus, falls sich die Umweltbedingungen des Standortes (insbesondere die Strömungsgeschwindigkeit) wie erwartet darstellen.
Die Erwartung einer erhöhten Energieausbeute durch die neuartigen Rotorblätter ist das Ergebnis einer mehrmonatigen Test- und Forschungsarbeit in Kooperation mit der Leibniz Universität Hannover (LUH). Das Vorhaben wurde sowohl von kanadischer Seite (Industrial Research Assistance Programme – IRAP) als auch von deutscher Seite (Bundesministerium der Wirtschaft-BMWi) finanziell gefördert. Die neuartigen Rotoren werden nach jetziger Planung bereits in Phase 1 – also bei den Plattformen von FORCE I – zum Einsatz kommen können.
Bereits geliefert wurde ein eigens für das Projekt in den Niederlanden gebautes Arbeitsschiff (Multi Cat Vessel). Die „Tidal Pionier“ wird für verschiedenste Aufgaben eingesetzt – kurzfristig für die Ankerbohrungen, die Plattform-Installationen, deren Verkabelung unter See sowie langfristig für laufende Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten. Die Erstellung der Bohr-Technik zur Verankerung der Plattformen am Meeresboden – hier ist ein ca. zwei Meter tiefes Bohrloch vorgesehen – sowie die Vorrichtungen an Bord des Schiffes für das laufende Umweltüberwachungssystem von FORCE I sind abgeschlossen.
II. Wirtschaftsbericht
Die Energiepolitik und die Gestaltung des Energiemarktes liegen in Kanada im Verantwortungsbereich der zehn Provinzen und drei Territorien. Insofern sind die Struktur des Strommarktes und die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Erneuerbaren Energien unterschiedlich. Auf nationaler Ebene gibt der „Pankanadische Rahmenplan für Klimawandel und umweltverträgliches Wachstum“, kurz PCF, konkrete Ziele zur Reduktion von Klimagasen vor. Die aktuelle liberale Regierung Justin Trudeaus hat das Ziel, Kanada insgesamt grüner zu gestalten. Der Stromsektor soll eine entscheidende Rolle beim Übergang hin zu einer umweltfreundlicheren Volkswirtschaft spielen. So soll erstens der Anteil erneuerbarer und geringemittierender Energiequellen steigen, zweitens die kanadischen Stromnetze verknüpft werden, um saubere Energie an die Orte zu bringen, die sie benötigen, drittens sei eine Modernisierung der Stromnetze notwendig und viertens soll die Dieselverstromung in den nördlichen Territorien reduziert werden. Rund 67 Prozent des in Kanada erzeugten Stroms stammte 2020 bereits aus Erneuerbaren Energien, 18 Prozent entfallen auf die fossilen Energieträger Kohle, Öl sowie Gas und 15 Prozent auf Atomkraft. Kanadas wichtigste Energiequelle ist dabei die Wasserkraft – aus gutem Grund: Kanada ist vom Wasser geprägt. Das Land hat nicht nur unzählige Seen und ist umgeben von Weltmeeren – im Westen vom Pazifik, im Norden vom Arktischen Ozean und im Osten vom Atlantik -, Kanada verfügt auch über die größten natürlichen Wasservorkommen weltweit. Landschaften mit viel Niederschlag, ausgeprägten Gefälleunterschieden und strömungsintensiven Meeresbuchten wie der Bay of Fundy in Ostkanada sind daher prädestiniert für die Wasserkraftnutzung. Innerhalb der Erneuerbaren Energien ist die Wasserkraft mit einem Anteil von über 59 Prozent dominierend. Die weiteren Anteile in Kanadas Erneuerbare-Energien-Mix sind 5 Prozent Windenergie, 2 Prozent Biomasse und knapp 1 Prozent Solarenergie.
Für das Gezeitenkraftwerk FORCE I in der Bay of Fundy liegt der Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership ein Stromabnahmevertrag („Power Purchase Agreement“ vom 2. Oktober 2020) mit dem Energieversorger Nova Scotia Power Incorporated, Halifax, Nova Scotia, Kanada, vor, der eine Vergütung von CAD 530 pro MWh über einen Zeitraum von 15 Jahren bei einer maximalen Einspeisung von 4.193 MWh jährlich vorsieht. Eine darüberhinausgehende Stromproduktion soll bis zur Grenze von weiteren rund 839 MWh pro Jahr mit ebenfalls CAD 530 pro MWh vergütet werden.
Dem Tarif liegt der Stromkaufvertrag zwischen SMEC und dem Stromversorger Nova Scotia Power Incorporated vom 29. Januar 2016 zugrunde, der mit Vertrag vom 23. Juli 2020 (APA) prospektgemäß zu einem Kaufpreis von CAD 100.000 von SMEC auf die Betreibergesellschaft rechtskräftig übertragen worden ist.
Das Pempa’q Projekts in der Bay of Fundy umfasst Gezeitenkraftwerke mit einem Volumen von 5 MW, von denen FORCE I mit 1,26 MW das erste Teilprojekt ist.
1. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Es handelt bei den Kommanditanteilen an der Emittentin aufgrund der so genannten Holdingausnahme nicht um Anteile an einem Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Ausgrenzungsmerkmal ist dabei der Holdingtatbestand aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, wonach das KAGB dann nicht anzuwenden ist, wenn es sich bei der Emittentin um eine Holdinggesellschaft handelt, deren Unternehmensgegenstand zum einen darin besteht, durch ihre Tochtergesellschaft oder verbundene Unternehmen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, und den langfristigen Wert der Tochtergesellschaft zu fördern sowie zum anderen deren Hauptzweck bei Gründung nicht ist, ihren Anlegern durch die Veräußerung des Tochterunternehmens eine Rendite zu verschaffen. Vorliegend soll die Rendite durch den planmäßigen Betrieb von FORCE I in der Betreibergesellschaft und den Stromverkauf über einen Zeitraum von 15 Jahren zustande kommen. Die Inbetriebnahme wird nunmehr bis Ende 2023 erwartet und soll sich bis 2038 erstrecken.
Weder die Emittentin reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG noch die Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership haben ihren operativen Geschäftsbetrieb somit bisher aufgenommen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden überwiegend Verträge abgeschlossen und Verhandlungen geführt, um den Bau der zweiten und dritten Plattform und den Betrieb von FORCE I beginnen zu können, insbesondere mit der DFO. Anfang Februar 2022 konnte die erste schwimmende Plattform schließlich in der Mündung der Bay of Fundy vom Stapel laufen. Dort, im Gebiet der Grand Passage, durchläuft sie seither verschiedene Testverfahren – seit Juni 2022 speist sie erfolgreich Strom unter Volllast ins Netz von Nova Scotia ein – allerdings noch nicht auf Rechnung der Betreibergesellschaft. Diese erste Betriebseinheit steht noch im wirtschaftlichen Eigentum von Spicer und soll mit der Erteilung der DFOGenehmigung ins wirtschaftliche Eigentum der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership überführt werden. Es ist weiterhin vorgesehen, dass mit der DFO-Genehmigung die Fremdmittel über den Stonebridge Infrastructure Debt Fund II bis zu CAD 11,0 Mio. verfügbar werden und der Bau der zweiten und dritten Plattform von FORCE I beauftragt und begonnen werden kann.
2. Vermögenslage
Zum 31. Dezember 2021 weist die Gesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG ein Eigenkapital von TEUR 3.213 aus. Das geplante Eigenkapital der Vermögensanlagengesellschaft von TCAD 6.000 konnte in Höhe von TCAD 6.211 (TEUR 4.146) in der 1. Jahreshälfte 2020 gemäß des Investitions- und Finanzierungsplans bereits vollständig eingeworben werden.
Bei einer Bilanzsumme von TEUR 3.390 und einem Eigenkapital von TEUR 3.213 beträgt die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2021 94,8 Prozent.
Das Vermögen der Gesellschaft besteht zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus den Anteilen an der kanadischen Betreibergesellschaft von FORCE I, der reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership. Der Buchwert der Anteile ist von TEUR 807 um TEUR 2.488 auf TEUR 3.295 deutlich angestiegen, indem die Vermögensanlagengesellschaft in entsprechendem Umfang Einzahlungen in das Kapital der Betreibergesellschaft vorgenommen hat, die Anzahlungen auf FORCE I an Spicer sowie Rechtsberatungskosten für die Erstellung der finalen Vertragswerke bei der Betreibergesellschaft abdecken. Das Guthaben bei Kreditinstituten ist von TEUR 2.449 um TEUR 2.433 auf TEUR 16 entsprechend zurückgegangen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr TEUR 56) betreffen Umsatzsteuererstattungsansprüche, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von TEUR 8 betreffen Dienstleistungen aus dem Projektmanagementvertrag mit der Betreibergesellschaft.
Die Verbindlichkeiten von TEUR 170 betreffen neben den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 20 Verbindlichkeiten aus Zwischenfinanzierungen in Höhe von TEUR 122 sowie Gesellschafterverbindlichkeiten von TEUR 28.
Das Eigenkapital der Gesellschaft ist von TEUR 3.270 um TEUR 57 auf TEUR 3.213 zurückgegangen. Ursächlich für den Rückgang sind der Jahresfehlbetrag von TEUR 27 sowie die Entnahmen der Kommanditisten aus dem Frühzeichnerbonus von TEUR 30.
Die Betreibergesellschaft hat ihren operativen Geschäftsbetrieb (Betrieb von FORCE I und Erlöserzielung aus dem Stromverkauf) noch nicht aufgenommen, so dass die Vermögensanlagengesellschaft noch keine Beteiligungserträge erzielt hat. Die Geschäftsführung erwartet, dass FORCE I bis spätestens Ende 2023 in Betrieb gehen wird und der Vermögensanlagengesellschaft dann Beteiligungserträge zufließen werden.
3. Finanzlage
Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag nur über geringe liquide Mittel (TEUR 16).
Die Gesellschaft besitzt eine Zahlungsmittelzusage über TEUR 150 sowie zusätzlich über TCAD 100 (TEUR 69), zusammen TEUR 219, einer Gesellschaft der reconcept-Gruppe, die zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 122 in Anspruch genommen worden ist, so dass zum Bilanzstichtag eine freie Linie von TEUR 97 verbleibt.
Die zum Ende des Vorjahres bestehende Liquidität von TEUR 2.449 ist im Geschäftsjahr größtenteils in die Tochter- und Betreibergesellschaft von FORCE I in Kanada eingelegt worden.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist – basierend auf der Unternehmensplanung – weiterhin sichergestellt. Erst mit der Stromeinspeisung durch die Betreibergesellschaft wird der Vermögensgesellschaft größere Liquidität aus der Betreibergesellschaft als Beteiligungsertrag zufließen. Mit der Erteilung der DFO-Genehmigung wird die Betreibergesellschaft Zugriff auf weitere liquide Mittel zum vollständigen Erwerb aller drei Plattformen von FORCE I erhalten.
4. Ertragslage
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr Erträge aus dem Projektmanagementvertrag mit ihrer Tochtergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership in Höhe von TEUR 8 erwirtschaftet.
Daneben ergibt sich ein Saldo aus Währungsgewinnen und -verlusten in Höhe von TEUR 42. Währungsgewinnen von TEUR 44 stehen Währungsaufwendungen von TEUR 2 gegenüber.
Daneben hat die Gesellschaft Rechtsberatungskosten von TEUR 16 getragen und an ihre Tochtergesellschaft im gleichen Betrag über die sonstigen betrieblichen Erträge weiterbelastet.
Den Erträgen der Gesellschaft stehen insbesondere die planmäßig entstandenen Kosten für die Verwaltung und das Management der Gesellschaft (TEUR 29), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 42), sowie Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 13) gegenüber. Die weiteren Kosten von TEUR 9 betreffen überwiegend Buchführungskosten, Portokosten und Kosten des Geldverkehrs.
Der deutliche Rückgang der Kosten zum Vorjahr betrifft die vermögensanlagenabhängigen Kosten, insbesondere die Vertriebsprovisionen. Mit dem Abschluss der Platzierung des Beteiligungsangebots zur Mitte des Vorjahres sind diese Kosten 2021 nicht mehr angefallen.
Es ergibt sich daraus insgesamt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 26.
Die Emittentin wird sich plangemäß ab Inbetriebnahme des Projektes FORCE I aus Stromverkäufen der Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership finanzieren. Ausschüttungen an die Holdinggesellschaft und an die Anleger erfolgen dabei nachgelagert aus den Ergebnissen und der Liquidität der Betreibergesellschaft.
Solange FORCE I noch nicht fertig errichtet bzw. in Betrieb ist, wird die Gesellschaft prognosegemäß Jahresfehlbeträge erwirtschaften.
5. Finanzielle Leistungsindikatoren
Da die Betreibergesellschaft sich noch in der Bau- und Genehmigungsphase von FORCE I befindet, konnte auch die Holding- bzw. Vermögensanlagengesellschaft – abgesehen von den Erträgen aus dem Projektmanagementvertrag – noch keine wesentlichen Erträge, insbesondere noch keine Beteiligungserträge aus Stromverkäufen der Betreibergesellschaft, erzielen. Wesentliche Umsätze werden plangemäß erst ab Ende des Jahres 2023 nach Inbetriebnahme der Kraftwerke erwartet. Für den Jahresabschluss 2021 lassen sich damit noch keine Leistungsindikatoren sinnvoll bestimmen. Die künftigen Leistungsindikatoren werden voraussichtlich die Höhe der Beteiligungserträge bzw. die Höhe der Liquiditätsausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft sowie deren Umsatzerlöse und deren EBITDA betreffen.
6. Prognosebericht
Für das Geschäftsjahr 2022 wird mit einem ähnlichen, weiterhin negativen Jahresergebnis wie im Jahr 2021 gerechnet. Ursächlich ist, dass die Erträge aus der Stromproduktion voraussichtlich erst ab dem vierten Quartal 2023 erwirtschaftet werden.
Erst mit der Inbetriebnahme von FORCE I und den Stromverkäufen der Betreibergesellschaft wird auf der Ebene der Betreibergesellschaft mit Jahresüberschüssen gerechnet, die beginnend ab 2024 deutlich steigen sollen, da ab 2024 jeweils ein Betrieb von FORCE I über ein volles Geschäftsjahr erwartet wird. Die Emittentin soll dabei planmäßig über Liquiditätsausschüttungen an der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaft teilhaben.
III. Chancen- und Risikobericht
1. Chancenbericht
Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management der Vermögensanlagen- und der Betreibergesellschaft. Diese werden in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung und den Investmentmanagern diskutiert. Aufgrund der engen Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag ist die Strategie definiert. Chancen können sich hier im Wesentlichen durch Veränderungen von Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und der Vergütung für den Strom stehen, ergeben. Eine höhere Stromproduktion kann sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft auswirken. Des Weiteren wirkt sich eine höhere Anlagenverfügbarkeit als prognostiziert unmittelbar auf das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft aus. Schließlich stellt eine Nutzung von FORCE I über die Laufzeit des geplanten 15-jährigen Betriebszeitraums hinaus eine Chance dar.
2. Risikobericht
Die Gesellschaft plant die Errichtung und den Betrieb von drei Gezeitenkraftwerken in Kanada. Die Errichtung und der Betrieb sollen nicht durch die Gesellschaft selbst, sondern mittelbar über die Tochter- und Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership erfolgen, an welcher die Emittentin nahezu alle Anteile hält. Das unternehmerische Ergebnis der Gesellschaft ist daher unmittelbar von der Entwicklung der Betreibergesellschaft und der mittelbaren Investition in FORCE I abhängig. Sämtliche Risikofaktoren, die unmittelbar FORCE I und/oder die Betreibergesellschaft betreffen, können sich folglich mittelbar auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ auswirken. Es kann neben geringeren als prognostizierten Auszahlungen an die Anleger auch zu einem Totalverlust der Kapitaleinlage der Anleger nebst Agio kommen.
Das Gezeitenströmungskraftwerk FORCE I befindet sich noch in einer frühen technischen Entwicklungsphase. Die Technologie von FORCE I wurde zunächst mehrmonatig unter Realbedingungen erfolgreich getestet worden. Im Anschluss wurde die erste der drei Plattformen von FORCE I gebaut und wird aktuell in der Bay of Fundy weiter getestet. Es besteht jedoch das Risiko, dass bislang unerkannte technische Risiken erst während der weiteren Erprobung oder während der weiteren Errichtung der noch zu bauenden Plattformen 2 und 3 oder des Betriebes des Gezeitenkraftwerkes FORCE I erkannt werden, die zu höheren Investitions- oder Instandhaltungskosten oder zu einer längeren Entwicklungsphase führen können, den zu erwartenden Energieertrag oder die voraussichtliche Lebensdauer der Gezeitenkraftwerke verringern oder gar die Umsetzung des Projektes gefährden. Es besteht das Risiko, dass sich die Gezeitenkraftwerke mit der geplanten Technologie abschließend nicht oder nicht mit den erwarteten technischen oder wirtschaftlichen Parametern realisieren lassen. Dies kann dazu führen, dass FORCE I nicht oder nicht rechtzeitig fertig entwickelt wird.
Die Betreibergesellschaft reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy Limited Partnership hatte am 5. Juli 2019 mit der Sustainable Marine Energy (Canada) Ltd. (SMEC) und der Spicer Marine Energy Inc. eine Konditionenvereinbarung (so genanntes „Term Sheet“) über die schlüsselfertige Errichtung des 1,26-MW-Gezeitenkraftwerksprojekts FORCE I geschlossen. Die Konditionen-Vereinbarung enthielt grundlegende Übereinkünfte der vorbezeichneten Vertragspartner, insbesondere zur künftigen Vertrags- und Transaktionsstruktur und zum geplanten Kaufvertrag (APA), zum Bau- und Betriebsvertrag (DBO-Agreement), zum Plattformbetriebs-, Wartungs- und Managementvertrag (OM & M) und zum angestrebten Zeitplan des Baus und der Errichtung von FORCE I. Die Verträge und Vertragsbedingungen sind zwischen den Parteien inzwischen verhandelt und die Verträge sind bereits abgeschlossen. Die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge steht jedoch teilweise noch unter der aufschiebenden Bedingung, dass alle notwendigen Rechte, Genehmigungen und Lizenzen für den Bau und Betrieb des Projektes in vollem Umfang in Kraft gesetzt sind. Der Kauf der Projektrechte (APA) mit SMEC sowie der Abschluss des Bau- und Errichtungsvertrags (DBO-Agreement) mit Spicer wurde unter aufschiebenden Bedingungen am 23. Juli 2020 vereinbart.
Der Vollzug der Verträge steht damit teilweise noch unter der Bedingung der Erteilung der umweltrechtlichen Genehmigungen für FORCE I (DFO-Permit). Die Kreditfinanzierung von FORCE I mit einem Fremdkapitalgeber ist bereits abgeschlossen, steht aber ebenfalls unter der Bedingung der Freigabe von FORCE I, insbesondere der Projektgenehmigung, durch das kanadische Department of Fisheries & Oceans (DFO) für gefährdete Arten.
Die Geschäftsführung der Emittentin geht davon aus, dass alle notwendigen Genehmigungen noch 2022 erteilt werden und die geplante Inbetriebnahme von FORCE I nach Abschluss des Baus aller drei Plattformen und der jeweiligen Testbetriebe im vierten Quartal 2023 erfolgen kann. Während die erste der drei Plattformen von FORCE I bereits gebaut ist und in der Bay of Fundy unter Volllastbedingungen getestet wird, ist Voraussetzung der Finanzierung der Plattformen 2 und 3 von FORCE I, dass auch die Mittel aus der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine oder mehrere der noch nicht erfüllten Bedingungen letztlich nicht erfüllt werden. Bis zur vollständigen Durchführung des geplanten Projektes und der Inbetriebnahme von FORCE I besteht das Risiko, dass somit nicht alle Verträge, die notwendig sind, um den Bau, die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb von FORCE I zu gewährleisten, wirksam werden. Dies kann dazu führen, dass FORCE I nicht fertig entwickelt wird und somit auch nicht von der Betreibergesellschaft betrieben werden kann. Es besteht in diesem Fall das Risiko, dass die Betreibergesellschaft liquidiert werden muss. Es besteht zudem das Risiko, dass sich die Fertigstellung der Gezeitenkraftwerke über die vertragliche Frist des spätestmöglichen Beginns des Stromabnahmevertrages hinaus verzögert, so dass sich der Gesamtbetriebszeitraum von 15 Jahren verkürzen würde.
Plangemäß übernimmt die Betreibergesellschaft das vollständige Gezeitenkraftwerksprojekt FORCE I (alle drei Plattformen zusammen) im betriebsbereiten Zustand erst nach der Errichtung durch Spicer, also wenn es fertiggestellt und an das kanadische Stromnetz angeschlossen ist.
Die Betreibergesellschaft hat bereits in der Bauphase planmäßige Anzahlungen auf den Baupreis geleistet und wird weitere Anzahlungen leisten. Es besteht das Risiko, dass im Falle eines etwaigen Scheiterns des Baus von FORCE I und/oder dessen Übernahme möglicherweise die geleisteten Anzahlungen nicht oder nicht vollständig zurückerlangt werden können. Die Gesellschaft und ihre Anleger tragen daher auch die Risiken der Errichtung und Inbetriebnahme von FORCE I. Es besteht im Rahmen der Errichtung das Risiko, dass die an der Errichtung von FORCE I einschließlich Infrastruktur und sämtlicher Nebenanlagen beteiligten Gewerke nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leisten oder dass die Vertragspartner der Betreibergesellschaft, insbesondere die Sustainable Marine Energy (Canada) Ltd. und/oder die Spicer Marine Energy Inc., ihre jeweiligen Leistungspflichten nicht vertragsgerecht erfüllen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das bestellte Gezeitenkraftwerk oder Komponenten nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden. Es besteht ferner das Risiko, dass die Witterungsverhältnisse den Bau und die Inbetriebnahme von FORCE I lange Zeit verzögern.
Die Betreibergesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in großem Umfang auf eine Fremdfinanzierung angewiesen. Die Betreibergesellschaft wird neben der Eigenkapital-Beteiligung der Emittentin auch in Höhe von geplant ca. 65 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens durch Fremdkapital finanziert. Das Vermögen der Betreibergesellschaft haftet zunächst für ihre eigenen Verbindlichkeiten gegenüber der fremdfinanzierenden Bank bzw. den Fremdkapitalgebern. Erst nach Erfüllung der fälligen Verbindlichkeiten kann Liquidität der Betreibergesellschaft an die Emittentin ausgeschüttet werden. Sofern nach Erfüllung der Verbindlichkeiten der Betreibergesellschaft nicht mehr ausreichende Mittel zur Auszahlung an die Emittentin als Gesellschafterin zur Verfügung stehen, kann die Emittentin möglicherweise keine bzw. eine geringere als die geplante Liquidität zur Auszahlung an ihre Anleger bzw. Kommanditisten bringen.
IV. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütungen im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG gezahlt.
Es sind Vergütungen in Höhe von TEUR 54 erfasst bzw. gebucht worden. Die Vergütungen sind in Höhe von TEUR 51 im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt worden.
Für die Tätigkeit als persönlich haftender Gesellschafter erhielt die Komplementärin reconcept Capital 03 GmbH eine feste Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 3 (TCAD 5) gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrags.
Die reconcept Treuhand GmbH erhielt eine Vergütung in Höhe von TEUR 17 aus § 15 des Gesellschaftsvertrags für die Übernahme von Treuhanddienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt. Sie beträgt 0,4 Prozent p.a., bezogen auf das eingeworbene Kommanditkapital ohne Agio.
Weitere Vergütungen von TEUR 9 betreffen die reconcept consulting GmbH aus der bestehenden Vertriebsvereinbarung (laufende jährliche Vergütung in Höhe von 0,2 Prozent p.a., bezogen auf das eingeworbene Kommanditkapital ohne Agio für die laufende Kundenbetreuung)
Die Konzeptionärin bzw. Initiatorin erhält basierend auf dem mit der Emittentin abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag für laufende Leistungen als Ansprechpartner der Emittentin in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen eine Vergütung in Höhe von 0,6 Prozent bezogen auf das Emissionskapital ohne Agio (TEUR 25).
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt (so genannte „Risk Taker“). Die Emittentin beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter, sondern bezieht Dienstleistungen von Gesellschaften der reconcept-Gruppe. Es sind somit keine Angaben nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 VermAnlG vorzunehmen.
Hamburg, 12. Juli 2022
reconcept Capital 03 GmbH als Komplementärin der
reconcept 13 Meeresenergie Bay of Fundy GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
Karsten Reetz
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde von der Gesellschafterversammlung am 5. September 2022 festgestellt.
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