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Startseite Allgemeines Uneinheitlichkeit der Produktinformationsblätter
Allgemeines

Uneinheitlichkeit der Produktinformationsblätter

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Wir kennen das von Arzneimitteln. Den Beipackzeittel. Er weist uns auf Gefahren und Nebenwirkungen hin. Genauso einen Beipackzeittel brauchen wir eigentlich für alle Finanzprodukte die auf dem Markt sind.Einige gibt es ja schon, aber jeder Beipackzettel sieht dabei anders aus. Die Einheitlichkeit fehlt.

Die Beratungspraxis der Verbraucherzentrale NRW bestätigt das Problem der Uneinheitlichkeit. Wir haben uns folgende Produktinformationsblätter genauer angeschaut:

MLP
Deutsche Bank
Credit Suisse
Bayrische Landesbank
Sparkasse Pforzheim-Calw
ING-DiBa
Bankenverband
Gemeinsamer Entwurf des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundesverbandes Öffentlicher Banken (VÖB)
Deutscher Derivate Verband (DDV)

Einzelne Banken wie die ING-DiBa, die Bayrische Landesbank oder die Sparkasse Pforzheim-Calw orientieren sich an dem Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Der Bankenverband hat dagegen einen eigenen, etwas umfangreicheren Entwurf herausgebracht. Die Produktinformationsblätter der Deutschen Bank und des DDV ähneln diesem Entwurf im äußeren Aufbau. Der gemeinsame Entwurf von Sparkassen, Volksbanken und des Bundesverbandes Öffentlicher Banken hat einen anderen Aufbau als der des BMELV oder der des Bankenverbandes. Das Produktinformationsblatt von MLP ist mit keinem anderen vergleichbar, während das der Credit Suisse dem Entwurf des BMELV ähnelt, ohne aber dessen Muster 1:1 zu übernehmen.

Unterschiedliche Infos über das gleiche Produkt

Im Ergebnis bekommen Verbraucher, die sich bei verschiedenen Banken für das gleiche Produkt interessieren, unterschiedliche Produktinformationsblätter. Umfang und Inhalt sind nicht in allen Fällen geeignet, um Verbrauchern zu helfen.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert ein einheitliches Produktinformationsblatt, das Übersichtlichkeit und Transparenz gewährleistet. Dieses Produktinformationsblatt darf nicht für Werbezwecke oder zur Rechtsabsicherung gegen Verbraucher eingesetzt werden, sondern muss ausschließlich informativen Charakter haben. Hierbei sollten die Banken(-verbände) auf Verständlichkeit und Klarheit achten. Insbesondere muss für Verbraucher ersichtlich werden:

Welche Erträge darf ich erwarten?
Welche Risiken gehe ich ein?
Wann und wie kann ich (vorzeitig) über mein Geld verfügen?
Welche Kosten fallen an?

Wenn die Banken und Bankenverbände ein solches einheitliches Produktinformationsblatt nicht aus eigener Kraft erstellen können, sind Überlegungen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Finanzen, dies gesetzlich zu regeln, aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ein nachvollziehbarer und begrüßenswerter Schritt. Allerdings sollte der Gesetzgeber auf eine genaue Ausarbeitung achten, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

Quelle: Verbraucherschutz NRW

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