Unerbetene Werbeanrufe, die häufig mit einem untergeschobenen Vertrag enden, sind weiterhin ein Dauerthema in der Verbraucherberatung. Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung jährt sich am kommenden Samstag zum dritten Mal, ohne das es Wirkung zeigt. Die Verbraucherzentralen führen noch bis zum 16. September eine Umfrage zu unerlaubter Telefonwerbung durch.
Mal gaukeln sie einen Gewinn vor, ein anderes Mal geben sie sich als Datenschützer oder sogar Verbraucherschützer aus. Am Ende steht immer der Versuch, dem Angerufenen einen kostenpflichtigen Vertrag unterzuschieben. Mit dem Verbot solcher unerwünschten Anrufe sollte dem Einhalt geboten werden, doch die Erfahrung aus der Beratung der Verbraucherzentralen zeigt, dass diese Regelung keine Wirkung zeigt. Im Gegenteil: Die Maschen der Abzocker werden immer dreister. Mit gefälschter Telefonnummer und Namen von echten Institutionen oder Phantasieeinrichtungen werden die Angerufenen überrumpelt. Seit nunmehr drei Jahren besteht das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, Verstöße können sogar mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch wie sollen die Anrufer ausfindig gemacht werden, solange die richtigen Namen verschwiegen und falsche Rufnummern eingeblendet werden? „Am Telefon abgeschlossene Verträge sollten nur nach schriftlicher Bestätigung gültig sein“, fordert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit wäre diesen Betrügern schnell das Handwerk gelegt.“ Verbraucherzentralen fordern daher seit Jahren die sogenannte „Bestätigungslösung“.
Quelle:VBZ BB
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