Gut so, denn wie hier vor allem ältere Menschen regelrecht „abgezockt“ werden ist nicht in Ordnung. Auch wir begrüßen daher die Initiative von Frau Ministerin Clauß aus Sachsen.
Verbraucherzentralen fordern schon seit Monaten schärfere Sanktionen gegen „schwarze Schaafe“. Die seit August 2009 gültigen gesetzlichen Regelungen schützen eben nicht ausreichend vor dubiosen Werbeanrufen.Die Verbraucherzentralen fordern daher weiterhin, dass am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern immer schriftlich bestätigt werden müssen.
Interessant ist auch das Ergebnis einer Umfrage das die LVZ am heutigen Tage in ihrer Online Ausgabe veröffentlicht. Danach erklärten in einer aktuellen Umfrage unter 4275 betroffenen Verbrauchern. In Sachsen sind vor allem ältere Menschen von Telefonwerbung für Gewinnspiele und Lotto betroffen. Nach der Umfrage waren 93 Prozent aller Umfrageteilnehmer nicht mit den Werbeanrufen einverstanden gewesen.
24 Prozent der Befragten haben erklärt, dass die Rufnummer während der Telefonwerbung unterdrückt wurde.Auch dies ist ja nach dem neuen Gesetz nicht zulässig. Ausweislich des seit einem Jahr in Kraft getretenen Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung ist es Unternehmen verboten, ohne vorheriges Einverständnis Verbraucher zu Werbezwecken anzurufen. Ebenfalls ist es bei Werbeanrufen die Telefonnummern zu unterdrücken. Scheinbar hindert aber auch das Widerrufsrecht der Kunden die Anbieter nicht an ihrem Verhalten, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Nach Meinung der VBZ Sachsen sollte das Bußgeld bis auf 250.000 Euro erhöht werden.
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