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Unerlaubte Werbeanrufe

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Unerwünschte Anrufe und dabei untergeschobene Verträge stellen für viele Menschen nach wie vor eine unzumutbare Belästigung dar. Dies ist das Ergebnis einer bundesweiten Befragung der Verbraucherzentralen.

Seit August 2009 gilt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Verbessert hat sich dadurch nichts. Der Strom unerwünschter Anrufe unseriöser Firmen, die am Telefon Geldanlagen oder Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabonnement anbieten, reißt nicht ab. Lästige Werbeanrufe sind weiterhin gängige Praxis, obwohl Unternehmen Verbraucher nur mit deren ausdrücklicher vorheriger Zustimmung anrufen dürfen.

Knapp 9.000 Ratsuchende gaben detailliert Auskunft über Gesprächsinhalte und Methoden. Wie die Auswertung zeigt, werden die Vorgehensweisen immer aggressiver und perfider. Die Abzocker geben sich dreist als angebliche Verbraucherschützer, Datenschützer, Anwälte oder Behörden aus. Sie jubeln den Betroffenen kostenpflichtige Verträge unter oder entlocken ihnen persönliche Daten. Jeder achte Werbeanrufer nutzte das Vertrauen in die Verbraucherschützer aus und stellte sich als „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherschutzverein“ oder „Verbraucherschutzstelle“ vor. Häufig schalteten sie sogar die echte Telefonnummer der jeweiligen Einrichtung im Display vor, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Schaubild mit den Ergebnissen auf die Frage 'Wie hat sich der Anrufer vorgestellt?'

Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nicht annähernd wirksamen Schutz bietet. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen strengere Regeln. Um die Menschen endlich vor der immer aggressiveren Belästigung zu schützen, gehört eine schriftliche Bestätigung für so angebahnte Verträge ebenso ins Gesetz wie schärfere Sanktionen gegen hartnäckige Rechtsverletzer. Nötig sind außerdem so genannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich besonders auf solche Gesetzesverstöße konzentrieren können. Die Gewerbeordnung müsse so geschärft werden, dass auffälligen Telefonabzockern die Gewerbeerlaubnis entzogen werden kann.

Quelle:VBZ SH

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