Startseite Allgemeines Unerlaubte Werbeanrufe, immer noch ein Ärgernis
Allgemeines

Unerlaubte Werbeanrufe, immer noch ein Ärgernis

Teilen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Schlussbericht zur Bewertung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken veröffentlicht. Die darin enthaltenen Zahlen belegen den Handlungsbedarf bei unerlaubter Telefonwerbung.

Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind seit 2009 verboten. Die bei solchen Telefonaten mündlich geschlossenen Verträge sind aber trotzdem in den meisten Fällen gültig. Lediglich bei Telefonwerbung für Gewinnspieldienste ist dies seit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2013 anders. Hier ist der Verbraucher nur vertraglich gebunden, wenn die Vereinbarung in Textform geschlossen wurde.

Verbotene Telefonanrufe sind nach wie vor häufig

Der nun vorgelegte Bericht nennt neue Zahlen. Mit etwa 25.000 Beschwerdefällen pro Jahr sind ungewünschte Werbeanrufe demnach immer noch ein häufiges Ärgernis. Der Anteil der Gewinnspielwerbung ging dabei seit 2013 zurück. Stattdessen werden nun vermehrt Energieversorgungs- und Telekommunikationsleistungen sowie Versicherungen, Finanzprodukte und Zeitschriftenabonnements auf diesem Wege vertrieben. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentralen haben 97,8% aller Verbraucher bereits Werbeanrufe erhalten. Hiervon gaben 79% an, nicht zuvor ausdrücklich eingewilligt zu haben.

„Es ist nach wie vor ein großes Problem, dass Verbraucher durch unerwünschte Telefonwerbung belästigt werden. Dies zeigt auch die Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Verbrauchern werden auf diesem Wege immer noch Verträge untergeschoben. Das muss endlich unterbunden werden. Unseriöses Vorgehen darf sich nicht lohnen.“ sagt Heike Schulze, Referentin für Recht und Handel beim vzbv.

Der vzbv setzt sich auf Grundlage der anhaltend hohen Zahlen weiterhin dafür ein, dass der Verbraucher generell beim Einsatz verbotener Telefonwerbung nur vertraglich gebunden ist, wenn eine Vereinbarung in Textform vorliegt. Nur bei Entzug des wirtschaftlichen Anreizes kann, nach Einschätzung des vzbv, mit einem Rückgang lästiger Werbeanrufe gerechnet werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...

Allgemeines

Deutschlands massive Krise – Ein Aufruf zum Umdenken

Deutschland steckt mitten in einer tiefgreifenden Krise, und es wird Zeit, dass...

Allgemeines

DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...