Ein Ersatzwagen nach einem Unfall darf nicht unangemessen teuer sein.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 12 U 221/10) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Der Geschädigte müsse mehrere Mietwagenangebote vergleichen. Die Versicherung des Unfallgegners könne die Übernahme unangemessen hoher Kosten verweigern.
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