Unglaublich! Keine Aufnahme von Fahrgästen in Berliner Taxen ohne besondere Ausnahmegenehmigung

Published On: Samstag, 04.11.2023By Tags:

Also, jetze ma‘ uff Berlinerisch, wa? Dit Taxiunternehmen aus unsrer Ecke hier in Berlin darf nich einfach so vom BER, unsern Flughafen, Leute mitnehmen, wennse keen speziellen Zettel dafür haben. Dit is ma‘ ’ne schnelle Entscheidung vom Verwaltungsgericht Berlin jewesen.

Die Taxi-Bude hatte so ’ne Art Ladeschein, ne? Aber nur für sechse von ihre dreißig Karren. Und da hamse een erwischt, der dit nich‘ hatte, am Flughafen mit ’nem Kunden am Bord. Zack, sagt dit Amt für Ordnung: „Nüscht da, ihr dürft da nich mehr laden!“, und macht die Genehmigung für alle Karren platt.

Dit Gericht sagt nu‘: „Nee, is‘ schon korrekt so. Ihr habt euch nich an die Regeln je’alten!“ Weil in Berlin jiltet, dass Taxen nur in ihrem eigenen Kiez warten dürfen. Und da hamse ’ne Extra-Abmachung für ’n paar Taxis vom BER, aber nich‘ für alle. Dit Gericht sagt auch, dit Unternehmen kann sich nich‘ rausreden, dass der Fahrer nich‘ jehorcht hat. Sie müssen selber uffpassen, dass allet mit rechten Dingen zugeht.

Dit is ooch keen Beinbruch, meint dit Gericht, weil et ja nur um sechse von ihre Wagen geht. Die dürfen immer noch in Berlin rumfahren und Leute zum Flughafen kutschieren. Wenn se’s nich‘ schnallen, könnse noch beim Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg rummosern.

Beschluss is‘ jefallen am zwölften Oktober, wa? (VG 11 L 276/23)

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