Ungerechte Erbschaftssteuer?

Published On: Donnerstag, 25.01.2024By Tags:

Die Debatte um die Erbschaftssteuer hat an Intensität zugenommen, insbesondere vor dem Hintergrund rasant steigender Immobilienpreise. Was vor Jahren als steuerfreie Weitergabe von „Omas kleinem Häuschen“ galt, könnte heute aufgrund der Wertsteigerung erbschaftsteuerpflichtig sein. Bayern hat in diesem Kontext sogar eine Verfassungsklage eingereicht, mit dem Ziel, die Erbschaftssteuer-Freibeträge zu erhöhen.

Die Freibeträge, wie beispielsweise 400.000 Euro für Kinder und 500.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner, sind bundesweit einheitlich und seit 2008 unverändert. Bayern möchte nicht nur höhere Freibeträge durchsetzen, sondern auch den Ländern die Möglichkeit geben, eigene Erbschaftssteuersätze festzulegen.

Die Komplexität der Freibetragsregelungen erschwert die Situation weiter. Kinder können beispielsweise die Steuer umgehen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten ins geerbte Elternhaus einziehen und dort zehn Jahre wohnen bleiben – allerdings unter bestimmten Begrenzungen.

Clemens Fuest, Chef des Münchener Ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, kritisiert eine Gerechtigkeitslücke im Steuerrecht, insbesondere bei der Vererbung von Betriebsvermögen. Hierbei sieht er eine politische, nicht ökonomische Frage. Wirtschaftsweise wie Monika Schnitzer sprechen sich für eine Besteuerung von Betriebsvermögen aus, um die Staatsfinanzen zu stärken. Schnitzer widerlegt dabei die Behauptung, dass die Erbschaftssteuer die Existenz von Unternehmen gefährde.

Ein weiterer Reformvorschlag ist die Einführung einer „Flat Tax“ – ein einheitlicher Steuersatz von nicht mehr als zehn Prozent auf alle Arten von Vermögenswerten. Wirtschaftswissenschaftler wie Lars Feld schlagen vor, Stundungen zu ermöglichen, wenn Unternehmen aufgrund von Erbschaftssteuerzahlungen in Liquiditätsprobleme geraten.

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