Startseite Allgemeines Unglaublich auch Euroboden GmbH Anleger jetzt mit konkretem Totalverlustrisiko konfrontiert
Allgemeines

Unglaublich auch Euroboden GmbH Anleger jetzt mit konkretem Totalverlustrisiko konfrontiert

Conmongt (CC0), Pixabay
Teilen

Gerade diskutieren wir noch über das Projekt, da kommt schon die nächste Insolvenzmeldung auf den Tisch. Das Unternehmen Euroboden hat es erwischt. Ein Unternehmen, über das wir in den letzten Jahren sehr kritisch berichtet haben und langsam ärgert es mich, dass wir wohl wieder einmal recht behalten. Denn wenn wir recht behalten, bedeutet das immer Verluste für Anleger.

Betroffen von der Insolvenz sind  nun möglicherweise auch die Anleihenbesitzer der Gesellschaft.

Gesprochen haben wir dazu wie immer mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime. Hier einmal zusammengefasst, was ihre Handlungsempfehlungen sind.

Zitat

Wenn das Unternehmen, dessen Anleihe Sie erworben haben, in Insolvenz geht, haben Sie als Anleihegläubiger verschiedene Rechte.

Zunächst müssen Sie sich beim Insolvenzverwalter melden. Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die die Insolvenzmasse des insolventen Unternehmens verwaltet und die Gläubiger befriedigt. Der Insolvenzverwalter wird Ihnen Auskunft über den Stand der Insolvenz geben und Ihnen erklären, welche Rechte Sie als Anleihegläubiger haben.

Als Anleihegläubiger haben Sie Anspruch auf eine Quote aus dem Insolvenzvermögen. Die Quote ist der Anteil des Geldes, den Sie vom insolventen Unternehmen zurückerhalten werden. Die Höhe der Quote hängt von der Höhe der Schulden des Unternehmens und der Anzahl der Gläubiger ab.

Wenn das insolvente Unternehmen keine ausreichenden Vermögenswerte hat, um alle Gläubiger zu befriedigen, erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres Geldes zurück. In diesem Fall müssen Sie sich mit den anderen Gläubigern um die Verteilung der verfügbaren Mittel einigen.

Wenn Sie als Anleihegläubiger nicht zufrieden mit der Arbeit des Insolvenzverwalters sind, können Sie gegen ihn eine Klage erheben. Sie können auch versuchen, eine Insolvenzversicherung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Situation von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Die beste Möglichkeit, um Ihre Rechte zu schützen, ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Insolvenzrecht auskennt.

Hier sind einige zusätzliche Tipps für Anleihegläubiger, deren Unternehmen in Insolvenz gegangen ist:

  • Bewahren Sie alle Dokumente, die Sie mit dem Unternehmen ausgetauscht haben, sorgfältig auf.
  • Kontaktieren Sie den Insolvenzverwalter und informieren Sie ihn über Ihre Rechte.
  • Überlegen Sie, ob Sie eine Klage gegen den Insolvenzverwalter erheben möchten.
  • Informieren Sie sich über Ihre Insolvenzversicherungsoptionen.
  • Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Insolvenzrecht auskennt.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...

Allgemeines

Deutschlands massive Krise – Ein Aufruf zum Umdenken

Deutschland steckt mitten in einer tiefgreifenden Krise, und es wird Zeit, dass...

Allgemeines

DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...