Artikel 3 des Grundgesetzes
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nun dieses Grundgesetz scheinen so manche in unserer Gesellschaft nicht zu kennen, denn anders kann man eine Medienmeldung dann sicherlich nicht verstehen.
„Die Leipziger Ökokette Bio Mare hat das Hirseprodukt eines Lausitzer Herstellers aus dem Sortiment genommen. Der Grund: Der Geschäftsführer ist Mitglied der AfD – das widerspreche den Werten der ganzen Branche. Auch Alnatura und Bio Company wechselten inzwischen den Lieferanten. Der Hirsemüller fühlt sich nun in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt.“
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