Wenn Schweizer Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Gerichtshofs der Eidgenossenschaft noch keine Rassendiskriminierung. Mit dieser gestern veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
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