In einer wunderbar tragikomischen Wendung deutscher Bürokratiegeschichte, erlebten wir den Fall eines Münchener Jura-Professors, der es auf die schicksalhafte Weise schaffte, auf dem Canal Grande in Venedig nicht nur sein Leben zu verlieren, sondern posthum auch einen unglaublichen Papierkrieg zu entfachen. Während einer Familienreise wurde der Professor, in einem Akt heldenhafter Selbstlosigkeit, zwischen einer rückwärtsfahrenden Fähre und einem Pier zerquetscht, als er seine Tochter vor dem sicheren Tod bewahrte. Was folgt, ist ein Paradebeispiel deutscher Effizienz: Die Unfallkasse sprang ein und zahlte mehr Geld aus, weil, na ja, er war ja ein Held. Der Freistaat Bayern jedoch, in seiner unendlichen Weisheit, beschloss, dass ein bisschen mehr Geld für die trauernde Familie offensichtlich zu viel des Guten sei. Sie kürzten prompt die Hinterbliebenenversorgung.
Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und wahrscheinlich kiloweise Papierkram entschied das Bundesverwaltungsgericht schließlich, dass die Kürzungen ein No-Go seien. Die Mehrleistungen sollten nicht die reguläre Versorgung schmälern, da sie ja eine außergewöhnliche Aufopferung honorieren. Endlich ein Lichtblick, dass auch im deutschen Rechtssystem manchmal die Logik siegt! Der Freistaat Bayern musste zurückrudern, und die Familie konnte etwas mehr von dem Geld behalten, das ihnen unter normalen Umständen wohl nie gereicht hätte, um den Verlust des Familienvaters zu kompensieren. Nur in Deutschland könnte eine solche absurde Kette von Ereignissen durch so viele Instanzen gehen, bis schließlich die Gerechtigkeit – oder zumindest eine bürokratische Annäherung daran – siegt.
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