Durch eine fehlende Unterschrift der Staatsanwaltschaft Leipzig ist ein möglicher Strafprozess wegen Untreue gegen zwei Ex-Vorstände der SachsenLB endgültig ausgeschlossen. Dies entschied heute das Oberlandesgericht Dresden (Az: 2 Ws 658/14). Es lehnte eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab, die sich dagegen richtete, dass ein Strafverfahren gegen die Ex-Manager in wesentlichen Teilen abgelehnt worden war. Bei der Staatsanwaltschaft Leipzig hatte man „vergessen“ ein Dokument eigenhändig zu unterschreiben. Die fehlende Unterschrift führte nun zu dieser, für die Leipziger Staatsanwaltschaft, blamablen Situation.
Kommentar hinterlassen