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Oberverwaltungsgericht erklärt Bebauungsplan in Großenkneten für ungültig

Am 7. März 2024 hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Bebauungsplan Nr. 131 „Sannum – Gewerbegebiet Sannumer Straße Nord“ der Gemeinde Großenkneten für unwirksam erklärt (Az.: 1 KN 142/22).

Der Plan sollte die Verlagerung eines Bio-Großhandelsunternehmens innerhalb Großenknetens ermöglichen, da am bisherigen Standort keine Erweiterung mehr möglich war. Er sah vor, eine landwirtschaftliche Fläche nördlich der Ortslage in ein Gewerbe- und Industriegebiet umzuwandeln. Ein Anwohner klagte gegen den Plan aufgrund befürchteter Lärmbelästigung durch verstärkten LKW-Verkehr.

Das Gericht nannte mehrere Gründe für die Unwirksamkeit des Plans:

1. Fehlender Hinweis auf eine relevante DIN-Norm bei der Bekanntmachung
2. Änderung einer Festsetzung ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
3. Unzureichende Rechtsgrundlage für eine Festsetzung zur Lärmbegrenzung

Zusätzlich wies das Gericht auf mögliche weitere Mängel hin, ohne darüber abschließend zu urteilen. Insbesondere sollte die Gemeinde besser begründen, warum der Großhandelsbetrieb nicht in bestehenden Gewerbegebieten in Ahlhorn angesiedelt werden kann. Auch die Prüfung eines Lärmschutzwalls sollte eventuell neu bewertet werden.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die formalen Mängel in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann jedoch Beschwerde eingelegt werden.

Das vollständige Urteil wird demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.

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