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Unique Global Investment GesbR – Warnungen und Recherchen

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Nicht nur zwei europäische Finanzaufsichtsbehörden hatten vor dem Unternehmen öffentlich auf der jeweiligen Internetseite gewarnt, sondern auch Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin, nachdem „geschädigte Anleger“ auf seine Kanzlei zugekommen waren. Interessant ist, was Jochen Resch dann so herausgefunden hat.

Auch bei uns in der Redaktion hatten sich in den letzten Monaten immer wieder einmal User gemeldet, die wohl „auf den Laden hereingefallen waren“.Was ist Unique Global Investment? Was können Anleger der Unique Global Investment tun, um ihr Geld zu retten? Seit mehr als einem Jahr wird nun das Chaos rund um die Uniq Global Investment, die heute als Teil der PROMKC24 a.s. Holding geführt wird. Der neuen Bank JCP Johnson Capital Private, die das Geschäft von der Unique Global Investment übernehmen soll, vertrauen wohl nur die wenigsten Anleger.

Unique Global Investment: Verbot durch FMA und BaFin
Nach dem Vertriebsverbot für Unique Global Investment wegen unzulässiger Bankgeschäfte durch die österreichische FMA am 23.02.2018 und dem Verbot der BaFin am 27.02.2018 versucht der umtriebige Unternehmensgründer und CEO Konstantin Haslauer die bald 8.000 Anleger zu beruhigen.

Unique Global Investment: Auch Johnson Capital Private gescheitert?
Ein neues Konzept soll das geniale Investmentgeschäft der Uniq Global Investment retten, nämlich die formell in Singapur ansässige Online Bank Johnson Capital Private. Aber auch daraus scheint nichts zu werden, wie man einem Schreiben des neuen Geschäftsführers der Uniq Global Investments, Franz Ludwig, entnehmen kann, das er am 14.02.2019 an die Geschäftspartner geschickt hat. Was können Anleger der Unique Global Investment tun, um ihr Geld zurückzuerhalten?

Unique Global Investment: Geschaffen von Netzwerkern
Der Chef der Unique Global Investment Konstantin Haslauer hat eine lange Karriere als Marketingexperte insbesondere in Multilevelnetzwerken. Nach seiner Ausbildung ist Haslauer Masseur und Sporttherapeut. Zunächst hat er die Firma Karrierepilot24 gegründet, die sich ursprünglich mit Sport und Gesundheit, später mit Investments und Banking beschäftigt.

https://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/unique-global-invest-warnung.html

Unique Global Investment GesbR

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23. Februar 2018 teilt die FMA daher mit, dass

Unique Global Investment GesbR

https://ugi.direct/ (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

info@ugi.direct

Tuchlauben 7a

1010 Wien

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Das Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 sowie der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs 1 Z 7 e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Unique Global Investment: Möglicher Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Das Unternehmen Unique Global Investment behauptet auf seiner Internetseite unter www.ugi.direct/impressum, die BaFin sei die zuständige Aufsichtsbehörde für die Vermögensverwaltung.

Der frühere Internetauftritt des Unternehmens wies auf eine angebliche Erlaubnispflicht für zwei Fonds der Unique Global Investment nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) hin. Damit erweckt das Unternehmen den nicht zutreffenden Anschein, dass es der Aufsicht durch die BaFin unterliege.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, bedarf dafür nach § 32 Absatz 1 KWG einer vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen Unique Global Investment besitzt jedoch keine entsprechende Erlaubnis der BaFin und untersteht damit auch nicht ihrer Aufsicht.

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