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Unister

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Die Online-Wirtschaft könnte aufatmen. Der vor allem mit „partnersuche.de“, „fluege.de“ und „ab-in-den-Urlaub.de“ über diverse Vertragsfallen und Täuschungen bislang systematisch unseriös agierende Konzern aus Leipzig könnte Geschichte sein.

Urlaub gebucht und von Insolvenz betroffen?

Natürlich kommt die Pleite des konzerninternen Veranstalters „Urlaubstours.de“ zur Unzeit. Nach der Berichterstattung scheint das Unternehmen gerade im Reisebereich Verbindlichkeiten eingegangen zu sein, die jetzt nicht bedient werden können. Möglicherweise waren diverse „Kampfpreise“ auch zu teuer für den Konzern. Wem hier Reiseleistungen verweigert werden, sollte die Reiseunterlagen auf die teils obligatorische Insolvenzversicherung oder den Nachweis einer Bankbürgschaft (Sicherungsschein) prüfen. Dort muss die Adresse des unabhängigen Bürgen angegeben sein, der entweder ein lizenziertes Kreditinstitut oder eine Versicherung sein muss. Diese Institute können sich wegen der ausgewiesenen Deckung nicht mit der Insolvenz des Veranstalters herausreden.

Die von Reisenden schon vorab bezahlten Beträge müssen gesetzlich zwingend gemäß § 651k BGB gegen Insolvenzausfall durch eine spezielle Versicherungsdeckung oder Bankbürgschaft voll abgesichert werden.

Auf keinen Fall sollten an die Unister-Konzernunternehmen ungeprüft weitere Zahlungen geleistet werden!

Sofern die gebuchten Hotels oder Transportgesellschaften trotz Anzahlung nicht bezahlt wurden, kann die Vorabzahlung über den Sicherungsschein von dem Bürgen zurückverlangt werden.

Wie das vorausgezahlte Geld und den anstehenden Urlaub noch retten?

Sie können dann entweder bei einem anderen (seriösen) Veranstalter buchen oder mit dem Hotel oder der Fluglinie direkt verhandeln und direkt bezahlen. Dann verlieren Sie allerdings die rechtlichen Privilegien einer Pauschalreise.

Fehlen solche Unterlagen, und werden sie auch auf Nachfrage durch den Veranstalter nicht nachgewiesen, sollte man nicht zögern, sofort die Staatsanwaltschaft über eine Strafanzeige zu informieren. Denn dann bestünde der dringende Tatverdacht des Betrugs.

Die zahllosen Berichte Betroffener sprechen für sich.

Wenn die Konkurrenz jetzt aus dem Vorgang die Lehre zöge, dass sich solche Geschäftspraktiken langfristig nicht lohnen, wäre dies sehr positiv. Sicher gilt dieses Naturgesetz in der Wirtschaft auch nach wie vor. Es bleibt aber ein fader Beigeschmack. Denn die Frage, wieso es den Verbraucherschutzinstitutionen nie gelang, die immer neuen Methoden zeitnah zu dokumentieren und abzustellen, bleibt bis dato ungeklärt. An Beschwerden kann es nicht gemangelt haben. Auch wir haben in Leipzig Unterstützung angeboten, aber nie eine Antwort erhalten.

Hier müssten dringend effektive Strukturen geschaffen werden, die neue Tricksereien schnell aufarbeiten und verzögerungsfrei vor die Gerichte bringen. Sonst sind die Leidtragenden vor allem ahnungslos irregeführte Kunden, aber auch die seriös agierenden Wettbewerber.

Quelle:Rechtsanwalt Stefan Muisol

 

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