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Unister darf nicht mehr mit Siegel Verbraucherschutz.de werben

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Der eine oder andere Kunde hat sich sicherlich von dem Label auf der Seite blenden lassen.

Verbraucher gehen erfahrungsgemäß dann unkritischer mit solchen Seiten um, weil man hinter diesem Siegel Seriosität vermutet. Interpretiert man den Tenort des Urteils des OLG Dresden richtig, dann ist dieses Siegel irreführend, deshalb hat das OLG Dresden dem Unternehmen UNISTER untersagt das Siegel weiterhin auf seiner Seite flüge.de zu verwenden.Auch wir sind der Meinung das das Siegel des Vereins Verbraucherschutz.de einen zweifelhaften Wert hat, denn wir haben einmal nachgefragt bei den „empfohlenen Partnern“ und wirkliches Interessantes erfahren.Warum man das Sigel wirklich bekommen hat, auf Grund welcher Kriterien, bleibt dabei sehr Nebulös.Diverse Partner wurden am Telefon angesprochen, einer auf der Messe von Fondsfinanz usw..Fondsfinanz haben wir auch mal angeschrieben, aber bei Herrn Porazik dauert das immer etwas länger bis er sich meldet. Nicht das er erst bei der WWK nachfragen muss was er uns antwortet (smile)?

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