Unister ist einer der großen Internetportalbetreiber in Deutschland. Geworben hat man auch mit einem „Siegel“ von Verbraucherschutz.de, für uns schon lange ein sehr unseriöses und zweifelhaftes Siegel. Unserilös deshalb, weil keiner die Kriterien genau kennt nach denen man dieses Sigel dann letztlich bekommt.Unsere Anfragen dazu blieben leider unbeantwortet.
Hier geht man wohl bewusst auf „Dummenfang“ um den Verbraucher zu täuschen. Das hat die VBZ Sachsen auch UNISTER vorgeworfen und gestern vor Gericht einen Prozess gewonnen. Prima -im Sinne der Verbraucher.Das Gericht sieht diese Werbung als „Irreführend an“. Das ist sie dann auch wohl. Man kann jedem Unternehmen raten mit dem Siegel von verbraucherschutz.de nichtmehr zu werben um sich nicht der Gefahr einer Unterlassungsklage auszusetzen. Die VBZ Sachsen will nun konsequent gegen Verbraucherschutz.de vorgehen.
Unister hat nun zugesagt einige Hinweise auf seinen Portalen zu entfernen bzw. deutlicher Herauszustellen damit der Verbraucher nicht mehr irregeführt wird.Prima. Sollte für Unternehmen wie Unister eigentlich der Normalfall sein.
http://www.wiwo.de/unternehmen/unister-die-dubiosen-methoden-des-reiseriesen/5212200.html
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