Um 11 Uhr am heutigen Vormittag soll das Urteil im Leipziger Unister-Prozess verkündet werden und man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass, egal wie es ausgeht, eine der beteiligten Parteien in Revision gehen wird, denn zu unterschiedlich sind die Standpunkte der streitenden Parteien. Der Leipziger Unister-Prozess gegen die beiden Angeklagten läuft seit Januar diesen Jahres. Dabei ging es unter anderem um den angeblichen Betrug von Kunden der Unister-Reiseportale durch die Praxis des „Runterbuchens“. Dabei wurde den Kunden ein Flug zu einem auf der Webseite angezeigten Preis verkauft, während Unister hinter den Kulissen günstigere Konditionen erzielte und die Differenz einbehielt.Das ist aber nun nach Prozesserkenntnissen in der gesamten Flugreisebranche ein übliches Vorgehen, was nun im Falle einer Verurteilung wieder bedeuten könnte, dass es dann auch andere Veranstalter in Deutschland noch juristisch treffen könnte. Im Fall Unister hat die Leipziger Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe für einen Manager sowie zwei Jahre und eine Geldstrafe jeweils zur Bewährung für den Ex-Finanzchef gefordert. Die Anwälte der Männer beantragten Freisprüche. Geht es nach den Erkenntnissen des Prozesses, so ein Prozessbeobachter, dann müssten beide Manager einen Freispruch erhalten. Ob sich das Landgericht Leipzig aber dazu durchringen können wird, ist dann wieder eine andere Frage.
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