Dass der Prozess nun im Frühjahr 2017 kommt, dürfte nach der Entscheidung des Leipziger Landgerichtes, die Anklage zuzulassen, klar sein. Die derzeit angeklagten Personen bestreiten die Anklagepunkte, die man ihnen seitens der Staatsanwaltschaft vorwirft. Klärung für alle Beteiligten kann da sicherlich nur ein Prozess bringen.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden wirft den Angeklagten Steuerhinterziehung, den unerlaubten Verkauf von Versicherungen und gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug beim Onlinehandel vor. Unter den Beschuldigten, die sich nun vor dem Leipziger Landgericht verantworten müssen, soll auch Daniel K. sein, der einst zu den Gründern des Unternehmens Unister gehörte. Für alle Beschuldigten gilt natürlich auch hier immer die Unschuldsvermutung.
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