Startseite Allgemeines United Equity Assets GmbH-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

United Equity Assets GmbH-Insolvenzeröffnung

Teilen

Am 05.09.2016 um 10:25 Uhr ist das Insolvenzverfahren  United Equity Assets GmbH, Vilbeler Straße 29, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92693) eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, Internet: eschborn@henningsmeier.de

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 26.09.2016  bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
  2. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 07.11.2016, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
  • zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160  InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.09.2016

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen gemäß § 19 der Markenverordnung

Deutsches Patent- und Markenamt Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der...

Allgemeines

Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen in Haltungssystemen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen in...

Allgemeines

Deutschland braucht einen Ruck: Gemeinsam aus der Komfortzone in die Zukunft

Deutschland – ein Land, das einst für seine Innovationskraft, seinen Fleiß und...

Allgemeines

Mega-Millions-Weihnachtswunder: $1 Milliarde unterm Baum – na ja, fast

Die Weihnachtszeit bringt bekanntlich magische Momente – und dieses Jahr hat der...