Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen United Investors! … und andere Initiatoren
Verbraucherschutzinformationen

United Investors! … und andere Initiatoren

Teilen

Unternehmen, die in den letzten Monaten viel Werbung auf dem Markt gemacht haben um neue Vertriebsmitarbeiter zu finden.
Legitim – keine Frage – aber wichtig finde ich ist immer die Reputation eines Anbieters (Initiators).

Alle Initiatoren wollen „das Geld ihrer Mandanten“ um ihre Projekte und Ideen umzusetzen. 98% alle Initiatoren halten wir für seriös. Das sollte aber eigentlich bei 100% aller Initiatoren der Fall sein, damit das Vertrauen der Anleger auch gerechtfertigt ist. Vertriebe sollten grundsätzlich nicht nur vom Produkt des Initiators überzeugt sein, sondern auch vom Initiator selber, bevor man das Produkt seinen Mandanten anbietet. J E D E R Vertriebspartner sollte den Initiator auch einer Prüfung unterziehen über die Mittel die ihm dazu zur Verfügung stehen. Hierzu gehört das Internet in seiner „guten“ und auch „schlechten“ Form. Mit vielen Informationen im Internet muss man in der Tat vorsichtig sein, die darüber gewonnenen Informationen auch so bewerten. Es gibt aber auch Datenbanken wie das Unternehmensregister, wo ich fundierte Informationen (kostenfrei) bekommen kann. Recherchiere ich im Unternehmensregister zu dem Initiator und stelle zum Beispiel fest, das es dort hinterlegte Bilanzen gibt die in 2 aufeinanderfolgenden Jahren eine buchmäßige Überschuldung der Gesellschaft ausweisen, dann muss ich entweder „dumm“ sein das Produkt zu verkaufen, den Initiator um Aufklärung bitten oder aber den Kunden auf diesen Umstand vor Abschluss eines Vertrages mit dem Unternehmen des Initiators auf diesen Umstand hinweisen. Das bitte dann auch im Beratungsprotokoll vermerken, zu ihrer eigenen Sicherheit. Geht dann mit dem Produkt des Initiators „was schief“, dann haben sie zumindest etwas bessere karten vor Gericht, wenn ein kluger Anwalt sie dann verklagen sollte.

Nochmals es geht hier nicht darum „ein Produkt kaputtzumachen“, sondern darum den Initiator aufzufordern hier zum Beispiel neueste Bilanzen zu hinterlegen die dann möglicherweise besser aussehen, das wäre ja schon ausreichend. Zur Plausibilität des Produktes gehört auch die Plausibilität des Initiators.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...