Die BaFin hat am 1. Juli 2020 Geldbußen in Höhe von 672.000 Euro gegen die United Power Technology AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
Die United Power Technology AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 nicht zur Verfügung gestellt.
Die United Power Technology AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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