Die BaFin hat am 27. Juli 2021 Geldbußen in Höhe von 910.000 Euro gegen die United Power Technology AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
Die United Power Technology AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Die United Power Technology AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020 nicht zur Verfügung gestellt.
Die United Power Technology AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Der Bußgeldbescheid vom 27. Juli 2021 wurde zurückgenommen.
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