United Power Technology AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest
Die BaFin hat am 10. Dezember 2018 gegen die United Power Technology AG Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro festgesetzt.
Wie die BaFin bereits bekannt machte, hatte die United Power Technology AG gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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