Kolportiert wurde das schon über einen längeren Zeitraum in der Finanzbranche. Nun hat man eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen müssen, weil 2 Aufsichtsratsmitglieder überraschend (?) ihren Rücktritt zum 31. Dezember 2014 erklärt haben. Es wird spekuliert darüber, dass beide Herren mit der Unternehmenspolitik des Vorstandes nicht mehr einverstanden gewesen sein sollen. Es ist nicht die erste außerordentliche Hauptversammlung des Unternehmens. Bereits im Jahre 2011 hatte man ebenfalls eine einberufen.
Sehr geehrter FiNet-Aktionär,
wir laden Sie ein zur
Außerordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 30. Dezember 2014, 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG,
Neue Kasseler Straße 62 C-E, 35039 Marburg.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.
Tagesordnung
Ersatzbestellung für zwei Aufsichtsratsmitglieder
Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der FiNet Financial Services Network AG („FiNet AG“)
haben jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber der FiNet AG ihr Amt jeweils mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 niedergelegt. Beide Aufsichtsratsmitglieder wurden in der ordentlichen Hauptversammlung der FiNet vom 29. August 2012 in den Aufsichtsrat gewählt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte, dem Geschäftsjahr der Wahl folgenden Geschäftsjahr beschließt, in dem der Aufsichtsrat gewählt wurde. Die Aufsichtsratsmitglieder sind somit bis zur ordentlichen Hauptversammlung der FiNet gewählt, die im Jahr 2017 über die Entlastung der Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2016 entscheidet. Ersatzmitglieder wurden nicht gewählt. Die Aufsichtsratsmitglieder scheiden somit vor Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus. Die Nachfolger können für den Rest der Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder gewählt werden (§ 9 Abs. 2 Satzung FiNet AG). Es sind deshalb durch die Hauptversammlung zwei Nachfolger zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite, dem Geschäftsjahr der Wahl folgenden Geschäftsjahr beschließt, die folgenden Personen jeweils als Mitglied des Aufsichtsrats der FiNet AG zu bestellen:
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Mit freundlichen Grüßen
Marburg, den 25. November 2014
FiNet AG
Der Vorstand
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