Bevor wir einen kritischen Artikel zu einem Unternehmen verfassen und veröffentlichen versuchen wir zunächst einmal immer mit dem Unternehmen ins Gespräch zu kommen. So natürlich auch in diesem Fall. Nach einigen anfänglichen Schwierigkeiten kam nun ein Termin am 7.Oktober 2013 in Hannover zustande. Dafür recht herzlichen Dank an Rechtsanwalt Boris Hofmann der diesen Termin organisiert hatte.
Wir haben innerhalb dieses Termins viele Fragen die sich uns gestellt haben klären können, dafür sind solche Termine ja auch gedacht. Einige, für uns kritische Dinge, konnten wir aber auch einer Lösung näher bringen.
Die Dolphin Capital GmbH hat sich irgendwann einmal, auf anraten der Wirtschaftsprüfer, dazu entscheiden für jedes Bauvorhaben eine eigene Projektgesellschaft zu gründen. Das hat natürlich zur Folge, das es auch dutzende von Projektgesellschaften der Dolphin Capital GmbH im Unternehmensregister zu finden gibt. Damit natürlich auch dutzende von Bilanzen zu den einzelnen Gesellschaften. Wir haben uns dann einmal die Mühe gemacht jede dieser Projektgesellschaften anzuschauen, zumindest die letzte hinterlegte Bilanz. Jede dieser Bilanz war mit einem Minus versehen, teilweise tragen die Bilanzen sogar den Vermerk „bilanziell Überschuldet“.
Nun wissen wir, das eine solche Projektgesellschaft am Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit immer überschuldet ist. Was uns zunächst beunruhigt hat, war das dies alle Gesellschaften betraf, und die haftenden „GmbH’s dahinter nicht über genug Eigenkapital verfügen um die kumulierten Bilanzverluste aufzufangen. Das haben wir den Herren, vor allem Charles Smethurst“ erläutert. Zu unserem großen Erstaunen stimmte uns Charles Smethurst bei unseren Bedenken zu, die man als kritischer Außenstehender da haben kann.
Noch in unserem Gespräch wurde Rechtsanwalt Boris Hofmann damit beauftragt eine Patronatserklärung auszuarbeiten, die die Kunden und Handwerker für den schlechtesten anzunehmenden Fall dann absichert. Bis Mitte November 2013 gehen wir davon aus, das dies erledigt sein sollte. Damit wäre dann einer unseren wesentlichen Kritikpunkte im Namen der Kunden geklärt, das zur vollsten Zufriedenheit.
Verwundert waren wir auch darüber, da die Nummerierung der Projektgesellschaften mit der Zahl 18 begann. Nach Aussagen der Teilnehmer an der Gesprächrunde war das eine willkürlich gewählte Nummerierung. Dies sehen wir zwar als kritisch an, da damit eine Kompetenz nach Aussen dargestellt wird, die man eigentlich nicht hatte. Mittlerweile hat man aber ein System in der Nummerierung der Gesellschaften. Gerade Nummern sind denkmalschutzimmobilien Projekte ungerade Nummern sind Neubauprojekte. Auch ist man derzeit dabei die fehlenden Nummerierungen aufzuarbeiten. Prima, dieser Punkt also auch gelöst.
Ein weiterer Kritikpunkt war der im Internet hinterlegte Prospekt mit Referenzen der Dolphin Capital GmbH. Da es die Dolphin Capital GmbH erst seit 2008 gibt, aber im Prospekt bereits Referenzen aus den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts aufgeführt waren, gab es auch hier von unserer Seite Nachfragebedarf. Hier hat man unsere Kritik aufgenommen, wird den Prospekt nun überarbeiten und an den entscheidenden Stellen verändern.
Bezieht man die Erfahrungen aus dem bau- und Sanierungsgeschäft auf die am Gespräch beteiligte Person Gerhard Tausch vom Unternehmen SFG Immobilien aus Stuttgart, dann stimmen die Referenzen durchaus. Gerhard Tausch ist seit den 90ßer Jahren im Sanierungsgeschäft engagiert. Hier muss also ins Prospekt der Hinweis auf Erfahrungen der Partner, dann wäre das nicht mehr irreführend.
Weiterhin Hatten wir zu einzelnen Vorgängen in Kaufverträgen dann noch Nachfragen, da hier eine Gesellschaft als Verkäuferin aufgeführt war die es nachweislich so im Handelsregister nicht gab. Rechtsanwalt Hofmann war der Umstand bekannt, führte allerdings aus das es nicht zwingend erforderlich sei die Gesellschaft ins Unternehmensregister eintragen zu lassen. Die Gesellschaft gäbe es aber, versicherte uns Boris Hofmann anwaltschaftlich Prima, auch dieser Punkt wäre damit geklärt. Man werde aber zukünftig auch diese Gesellschaften ins Unternehmensregister eintragen, so Boris Hofmann.
Gesprächsthema war von unserer Seite auch noch das Thema „Beratungsprotokolle“ für den Immobilienverkauf. Hier sieht Gerhard Tausch die Verpflichtung vor allem auf Seiten des Vertriebs. Seinerseits wird wohl immer darauf hingewiesen.
Wir sind jedoch der Meinung, das der Vertriebskoordinator, in dem Falle die SFG, durchaus eine Mitverantwortung bei dem Thema hat. Sie sollte vor allem den Vertrieben ein Muster zur Verfügung stellen. Gerade solche Beratungsprotokolle verhindern möglicherweise zukünftige Diskussionen, wenn sich ein Wohnungserwerber einmal falsch beraten fühlen sollte . Rechtsanwälte wie Jochen Resch schießen sich da ja gerne auch auf die Vertriebe und deren Vermittler ein. Kann man in einem solchen Fall dann solch ein Beratungsprotokoll vorweisen, dann ist das sicherlich nicht verkehrt.
Hier sollten die Beteiligten auf Seiten der Dolphin Capital GmbH nochmals nachdenken.
Insgesamt sind wir bei den Gesprächspartner auf Gesprächspartner gestossen die Kritik annehmen können, aber dann auch in einer Diskussion festgestellte Punkte bereit sind zu verändern. Das spricht sicherlich für das Unternehmen Dolphin Capital GmbH.
Leipzig den 31. Januar 2014
Mittlerweile hat das Unternehmen eine Rahmenvereinbarung mit dem Unternehmen besure aus Weingarten (Volz Gruppe) geschlossen. Damit ist eine weitere wesentliche Forderung von uns erfüllt. Das Produkt „besure“ sichert Käufer einer Denkmalschutzimmobilie nachhaltig und sehr gut ab gegen Mietausfall, Mietnomaden und viele weitere Punkte.
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