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Unsere Webseite „vorläufige-Sicherungsmaßnahmen.de“ führt zu kontroversen Diskussionen – liegt da eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vor?

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Nun, alle auf dieser Seite veröffentlichte Daten entstammen dem Bundesanzeiger, eine Internetplattform, die jedem Internetnutzer zugänglich ist.  Die Daten des Bundesanzeigers sind daher eine „öffentliche Quelle“ aus der wir dann diese Mitteilungen entnehmen und veröffentlichen. Viele stellen uns die Frage, „warum macht ihr das?“. Nun, die meisten Veröffentlichungen in diesem Register sind Veröffentlichungen, in denen die dann veröffentlichende Staatsanwaltschaft sogar Geschädigte aufruft, sich bei ihr zu melden. Da wir wissen, das der Bundesanzeiger gerade in diesem Bereich wenig gelesen wird, haben wir uns dann entschlossen, eine eigene Webseite dazu zu erstellen, um möglichst viele Menschen zu erreichen, diesen -wenn in Bezug zu dem Beschuldigten als Geschädigter stehend- damit die Möglichkeit zu geben, sein verlorenes Geld wieder zu erlangen. Das dies sicherlich so manchem Betroffenen nicht gefällt, dies erleben wir immer wieder, wenn wir Anrufe von den Betroffenen bekommen. Man fühlt sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und will damit zum Datenschutzbeauftragten gehen. Na dann los, nur der wird Ihnen nicht helfen können. Auch wenn der Vorgang „angeblich erledigt ist“, löschen wir den Eintrag erst dann, wenn wir dazu eine schriftliche Bestätigung haben von der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die konnte bis zum heutigen Tage keiner der Betroffenen vorlegen. Da fragt man sich doch, warum eigentlich nicht? Zu diesem Zeitpunkt, wo wir diese Meldung veröffentlicht haben, war das eine wahre Tatsachenbehauptung, mehr müssen wir nicht nachweisen. Wir haben keinerlei Interesse jemanden zu schaden mit dieser Seite, aber man kommt doch nur auf die Seite, wenn man andere geschädigt hat, oder irre ich mich da?

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