Startseite Allgemeines Untätigkeitsklage gegen die Hamburger Staatsanwaltschaft in Sachen Lombardium?
Allgemeines

Untätigkeitsklage gegen die Hamburger Staatsanwaltschaft in Sachen Lombardium?

Teilen

Diese Mitteilung bekamen wir heute in unsere Redaktion. So langsam haben auch einige Rechtsanwälte „die Nase gestrichen voll“ von der Untätigkeit der Hamburger Staatsanwaltschaft in Sachen Lombardium.

Da bleibt uns nur ein Ausweg: Wir müssen die Hamburger Staatsanwaltschaft dazu bringen, endlich schneller und intensiver zu ermitteln. Es kann nicht angehen, dass ein Staatsanwalt in Hamburg meint, er könnte das aussitzen. So ein Verhalten wie von dem zuständigen Hamburger Staatsanwalt habe ich noch niemals erlebt. Hier wird ganz klar zum Schaden der Anleger nicht ermittelt. Wir werden auch die Abberufung des jetzigen zuständigen Staatsanwaltes fordern, denn der scheint völlig überfordert zu sein von dem Vorgang.

Man kann die Verärgerung bei dem Rechtsanwalt, mit dem wir zu diesem Thema telefoniert haben, richtig spüren. Recht hat er. Mitgeteilt hat man uns auch, dass so mancher Insolvenzverwalter wohl erhebliche Probleme hat, einen Kontakt zu dem zuständigen Staatsanwalt überhaupt herstellen zu können.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Elaris AG was für eine Kursschwankung innerhab von ein paar Stunden

Heute Nachmittag haben wir einen Blick auf die Entwicklung der Elaris AG...

Allgemeines

Bericht: China lehnt Treffen mit US-Verteidigungsminister Lloyd Austin ab

China hat ein Treffen mit dem US-Verteidigungsminister Lloyd Austin im Rahmen der...

Allgemeines

Umweltbundesamt

Umweltbundesamt Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung eines Stoffes gemäß § 6 Absatz 4...

Allgemeines

Bekanntmachung der Begründung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes

Bundesministerium der Finanzen Bekanntmachung der Begründung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für...