Unter großem Medieninteresse ist heute am Wiener Straflandesgericht der Steuerprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteifrei) eröffnet worden.
Nach nur 20 Minuten wurde die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers von Grasser sowie der Rechtsvertreter des Zweitangeklagten ausgeschlossen. In einem Finanzstrafverfahren reicht dafür der Antrag, dem hat das Gericht Folge zu leisten.
Neben einer großen Schar an Journalisten und Journalistinnen war auch eine erhebliche Zahl an Schöffen und Anwälten zugegen. Obwohl nur zwei Schöffen für das Urteil benötigt werden, ging das Straflandesgericht auf Nummer sicher und nominierte neun Schöffen, um etwaige Ausfälle zu kompensieren. Zum Vergleich: Beim BUWOG-Prozess waren zwölf Schöffen zugegen.
Während Grasser – wie schon im BUWOG-Prozess – auf die rechtsfreundliche Vertretung von Anwalt Norbert Wess setzt, hat der Zweitangeklagte, sein damaliger Steuerberater, gleich drei Rechtsvertreter samt einem Experten mit „besonderem Fachwissen“ zur Seite.
Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser Millionenprovisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommensteuererklärung nicht angegeben und zu wenige Steuern bezahlt habe.
Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Mio. Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann verhängt werden. Grasser bestreitet alle Vorwürfe.
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